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Zeichnung von August Dorfmüller - Ibbenbüren 1844
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Stadtgeschichte > Aufsätze zur Geschichte Ibbenbürens > Kreuzmann - 100 Jahre Dienst am Gast


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Stadtmuseum Ibbenbüren


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spacer Kreuzmann - 100 Jahre Dienst am Gast spacer


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  Urkarte von 1825 -Flur 8 Meyerhöfer, Haus Kreuzmann Parzelle 647/67  


AK
AK
AK
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Gastwirtschaft u. Colonat Gerhard Apke,
Zum Esch 21
Gastwirtschaft Apke - (Links)
Bahnhof Esch (Rechts) 1908
Gastwirtschaft Apke
Zum Esch 21
 


spacer Kreuzmann - 100 Jahre Dienst am Gast
Verfasser war Rudolf Theiselmann, Münster 1991
Neubearbeitung Werner Suer, Stadtmuseum 2018
(Vermerke kursiv und fett in Klammern sind hinzugefügt)
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spacer Anhang Suer
Haus-Recherche
Schreiben von Rudolf Theiselmann an die Oberpostdirektion Transkription der enthaltenen Original-Handschriften Rudolf Theiselmann, geb. am 28. Oktober 1914 war Reichsbahn-Inspektor und Leutnant der Reserve im benachbarten Hörstel. Er hatte am 27. September 1944 Thea Kreuzmann in Ibbenbüren geheiratet.
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spacer 100 Jahre Dienst am Gast im Haus "KREUZMANN" in Püsselbüren

JUBILÄUM IM HAUS KREUZMANN IBBENBÜREN-PÜSSELBÜREN
1891 -1991
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spacer Inhalt - Seiten
Überblick/Allgemein
Ära Apke
Ära Kreuzmann
Ära Theiselmann

1-5
6-37
38-58
59-68





spacer Seite 2
100 Jahre
Dienst am Gast - Überblick/Allgemein
1891 - 1991
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spacer Seite 3
100 JAHRE DIENST AM GAST IM HAUS KREUZMANN

Aus dem Inhalt, zusammengetragen von RUDOLF THEISELMANN MÜNSTER, Gallenkamp 16
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spacer Seite 4
Dem Colonen Gerhard Apke zu Püsselbüren wird hierdurch
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die Erlaubnis zum Betriebe einer Wein-, Bier-, und Kaffee
Wirtschaft in dem in der Bauernschaft Püsselbüren,
Landgemeinde Ibbenbüren gelegenen, unter Nr. 35 des
Katasters aufgeführten Hause, erteilt..
.
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spacer so lautet der Text der Urkunde, die vor mir liegt: spacer

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Wirtschafts-Erlaubnis, ausgestellt am 12. März 1891 vom Kreisausschuss des Kreises Tecklenburg, unterschrieben vom Königlichen Landrat "Belli". Colon Gerhard Apke, dem diese Erlaubnis erteilt wurde, war der Urgroßvater mütterlicherseits des jetzigen Besitzers des "Hauses Kreuzmann", Ernst-Rudi Theiselmann. Mit dieser Urkunde wurde gleichsam der Grundstein gelegt für ein Familienunternehmen, das sich im Laufe der Jahrzehnte durch gepflegte Gastronomie weithin über Ibbenbürens Grenze einen guten Ruf erworben und bewahrt hat. Bereits im Jahre 1889 hatte der Colon Gerhard Apke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Ausschank von Bier-, Wein- und Kaffee gestellt, war aber unter Verneinung der Bedürfnisfrage sowohl vom Kreis- als auch Bezirksausschuß abgewiesen worden. Doch im Jahre 1891 wurde unter Berücksichtigung der veränderten Verhältnisse - die Eisenbahnhaltestelle "ESCH" war am 1. August 1889 eröffnet worden - dem Antrage entsprochen und die Konzession erteilt.

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Seite 5
Drei Jahre später schon stellte der Colon und Wirt Gerhard Apke einen Antrag auf Erweiterung zum Gastwirtschafts-Betrieb, um den immer zahlreicher werdenden Fremden, die nach Püsselbüren kamen, Gelegenheit zur Übernachtung zu bieten. Dieses Gesuch wurde zunächst wiederum vom Ausschuss des Kreises Tecklenburg abgelehnt mit der Begründung:

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es sei nicht wünschenswert,
den Branntweingenuss auf dem platten Lande der
zahlreichen Arbeiter-Bevölkerung durch einen neuen
Schankbetrieb, wie solcher mit einer Gastwirtschaft
verbunden ist, unnötiger- und schädlicher Weise Vorschub
zu leisten und weil Fremde, die gerne in Püsselbüren
übernachten möchten, hierzu in Ibbenbüren bei guten
Zugverbindungen hinreichend Gelegenheit fänden….
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Gegen diesen Beschluss legte Colon und Wirt Gerhard Apke mit Erfolg Berufung beim Verwaltungsgericht in Münster ein. Die Verwaltungsstreitsache wurde am 24. November 1893 in Münster in öffentlicher Sitzung verhandelt und u.a. entschieden:

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Das Bedürfnis für eine Gastwirtschaft in der Nähe eines
Bahnhofs, wo täglich durchschnittlich ein
Personenverkehr von 80 Personen stattfindet, nicht
ableugnen zu können...
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Der Kreisausschuß des Kreises Tecklenburg wurde angewiesen, dem Colon und Wirt Gerhard Apke unter Erstattung aller Kosten und baren Auslagen in Höhe von fünfzig Mark und fünfzehn Pfennigen, sowie die Kosten des Verfahrens in Höhe von einundzwanzig Mark und fünfundsiebzig Pfennigen... die Konzession für eine Gastwirtschaft zu erteilen. Die Urkunde für die Konzession, die jetzt noch handgeschrieben vorliegt, wurde am 20. Januar 1894 vom Kreisausschuß des Kreises Tecklenburg ausgestellt mit der Auflage:

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Seite 6 ...
zwei geräumige, gehörig eingerichtete Schankzimmer für den
Wirtschaftsbetrieb stets disponibel zu halten, ferner fünf Schlafzimmer,
Stallung für 10 Pferde und ein besonderer Abort nebst Pissoir f
ür die Gäste.
..
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Colon und Gastwirt Gerhard Apke, geb. am 21. März 1847, in dritter Ehe verheiratet mit Theresia Borchert, verstarb am 23. Oktober 1920. Erbin des Anwesens wurde die jüngste Tochter Katharina, die am 8. Juni 1920 den Bäcker und Konditor Ernst Kreuzmann aus Dinklage/Old ehelichte. Aus der Überlieferung der vergangenen 70 Jahre spürt man heute noch von dem Geist, der Ernst Kreuzmann beseelte, als er nach Püsselbüren kam und den Gasthof übernahm. Eine Bäckerei wurde gebaut und in Betrieb genommen, ein Lebensmittelgeschäft eingerichtet, der Gastwirtschaft ein Saal und eine Kegelbahn angefügt. Hier darf nicht unerwähnt bleiben, dass Ernst Kreuzmann bei der Durchführung dieser Vorhaben tatkräftige Unterstützung bei seiner Frau Katharina fand, die ja schon bald zur Seele des Unternehmens wurde.
Die starke Aufwärtsentwicklung wurde mit Ausbruch des 2. Weltkrieges jäh unterbrochen. Gastwirt Kreuzmann, schon Soldat während des 1. Weltkrieges, wurde abermals zu den Waffen gerufen, ebenso seine hoffnungsvollen beiden Söhne Heinz und Ernst. Die Bäckerei mußte geschlossen und die Landwirtschaft erheblich eingeschränkt werden. Mit beispiellosem Einsatz und unermüdlichem Fleiß wurde das Unternehmen während der Kriegswirren von Frau Kreuzmann weitergeführt, dabei kräftig unterstützt von ihrer Tochter "Thea". Der Name "Kreuzmanns Mutti" kam auf (Katharina) und war bald in Aller Munde und weithin Begriff für ausgezeichnete Küche und gepflegte Gastronomie. Und es tut gut, zu wissen und zu hören, mit welcher Hochachtung man heute noch diesen ihren Namen erwähnt.

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Seite 7
Wie in vielen, vielen anderen Familien, blieb auch die Familie Kreuzmann von den Furien des 2. Weltkrieges nicht verschont. In Auswirkung der zahlreichen Bombenangriffe und hier insbesondere beim schweren Angriff auf das Bahnhofsgelände am 1. Januar 1945, wurde das ganze Anwesen erheblich zerstört.

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spacer Ibbenbüren einst und jetzt - von Anton Rosen
Kriegstagebuch von Polizeigendarm Julius Matzner 1. 1.1945

Kriegstagebuch von Polizeigendarm Julius Matzner
1. 1.1945
Es trieben sich mehrere feindliche Tiefflieger in der Gegend umher und
störten hauptsächlich den Eisenbahnverkehr. Auf dem Bahnhof Esch
stand ein Güterzug mit gepressten Strohballen beladen. Dieser wurde mit
Bordwaffen angegriffen und mehrere Wagen in Brand geschossen. In den
Mittagsstunden erfolgte eine furchtbare Explosion. Mehrere Personen
wurden getötet.
Ein Teil des Güterzuges wurde total zerstört. Auch die Holzschuhfabrik
Meyer, neben der der Zug stand, hatte großen Schaden erlitten. An der Stelle
, wo die brennenden Güterwagen standen, war ein riesiger Sprengtrichter.
Alle Häuser im Umkreis von 500 Meter waren zum Teil
schwer, zum Teil leicht beschädigt. Man vermutet, dass der Zug unter den Strohballen
zum Teil V-Geschosse oder Minen geladen hatte. Der entstandene Schaden
war erheblich. Die Feuerwehr war an der Brandstelle.
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Großes Herzeleid brachte darüber hinaus die Nachricht vom Soldatentod der an der Ostfront kämpfenden, hoffnungsvollen Söhne Heinz und Ernst. Die Familie wurde oft enttäuscht, sie gab aber nie auf. Groß war die Freude, daß Gastwirt Kreuzmann bei Kriegsende gesund zur Familie zurückkehren konnte. Sofort wurden die Wiederaufbauarbeiten aufgenommen. Noch größer und komfortabler sollte alles werden, um den Gast sich wohlfühlen zu lassen. Und schon bald wieder war der Name "Haus Kreuzmann" in Aller Munde und Treffpunkt geselliger Veranstaltungen und harmonischer Familienfeste. Ebenso wie der Name des "Haus Kreuzmann" mit dem des Sportvereins "Schwarz-Weiß-Esch" unzertrennlich verbunden ist, so eng sind auch die Beziehungen zur Jagd und Reiterei verknüpft. Fleiß und unermüdlicher Einsatz im "Dienst am Gast" bestimmten das Geschehen im Haus Kreuzmann. In der wechselvollen Geschichte der letzten Jahrzehnte mußten manche Höhen und Tiefen überstanden werden. Schicksalsvoll, als im Jahre 1976 innerhalb von 14 Tagen die Eheleute Kreuzmann zu Grabe getragen werden mußten. Dankbar erinnern wir uns heute unserer Vorfahren, unserer Eltern und Großeltern, die mit beispiellosem Engagement Vorbild des Unternehmens waren. Nach dem Tode der Eheleute Kreuzmann übernahm zunächst Tochter Thea, einzige Erbin des Anwesens, mit ihrem Ehemann Rudolf Theiselmann, unterstützt vom ältesten Sohn und gelernten Gastronom, Ernst-Rudi, die Weiterführung des Unternehmens. Im Jahre 1977 wurde dem jetzigen Besitzer des Unternehmens, Ernst-Rudi Theiselmann, Enkelsohn des Namensgebers "Hauses Kreuzmann" das Anwesen in vierter Generation verantwortlich übergeben mit der Auflage, das Unternehmen für alle Zeiten unter dem Namen "Haus Kreuzmann" weiterzuführen.

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Seite 8
Am 29. Juli 1977 heiratete Ernst-Rudi Theiselmann seine Frau Gudrun, geb. Scharein, die sich vorher gründlich im renommierten Hause "Deutscher Vater" in Münster-Handorf in allen Bereichen der Gastronomie - und hier besonders der Küchenführung hatte ausbilden lassen. Nun gingen junge Kräfte ans Werk und führten den Auf- und Ausbau des Betriebes weiter fort und schafften die persönliche Atmosphäre, die heute das Haus erfüllt und die die Gäste immer so gern wiederkommen läßt. Man muß heute schon einige Augenblicke im Nachdenken verharren, um sich vorstellen zu können, wie sich noch vor Jahren das Äußere und Innere des "Hauses Kreuzmann" darbot. Der Fortschritt hat seit dem Jahre 1891 manches verändert im "Haus Kreuzmann" - unverändert aber blieb der Geist, mit dem die Vorfahren vor nunmehr hundert Jahren ans Werk gingen. Möge es dem Gastronomen-Paar Ernst-Rudi und Gudrun Theiselmann vergönnt sein, mit Erfolg Erbe und Auftrag das "Haus Kreuzmann" in der nunmehr vierten Generation zu erfüllen. Schicksalhaft, daß am 12. Juni 1986 der einzig Sohn"Tobias" und hoffnungsvoller Erbe in der dann fünften Generation im kindlichen Alter von 7 Jahren einem schrecklichen Verkehrsunfall zum Opfer gefallen ist. Möge jetzt unsere Hoffnung in Erfüllung gehen, daß es nunmehr Tochter "Luisa" vergönnt sein möge, was die Ahnen mit Mut und Kraft begannen, in der dann fünften Generation erfolgreich weiterzuführen. Das "100 jähriqe" Jubiläum will nun das "Haus Kreuzmann" mit seinen Freunden Gästen feiern, denen an dieser Stelle für die Jahrzehnte lange Treue ein besonderer Dank ausgesprochen werden soll.

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spacer Seite 9
100 Jahre Dienst am Gast - Aera Apke - 1891 - 1920
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spacer Seite 10
Foto
Der Gründer - Colon Heinrich Gerhard Apke
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spacer Seite 11
100 Jahre Dienst am Gast

Foto
Das Gründer-Ehepaar Colon Heinrich,
Gerhard Apke, geb. 21.03.1847 in Ibbenbüren
gest. 23.10.1920 in Ibbenbüren
Ehefrau Theresia geb. Borchert
geb. 22.06.1855 in Rodde b/Rheine
gest. 23.12.1936 in Ibbenbüren
Das Gründer-Ehepaar
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spacer Seite 12
100 Jahre Dienst am Gast
Biographie des Colon Gerhard Apke
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Colon Gerhard Apke, geb. am 21. März 1847 in Ibbenbüren-Püsselbüren, entstammt einem alteingesessenen, bäuerlichen Familienbetrieb in Püsselbüren. Nach dem Tod seines Vaters, Colon Johann Gerhard Apke, geb. am 10. August 1797, gest. am 12. November 1877, übernahm Sohn Gerhard den bäuerlichen Betrieb. Aus dem Vermessungsbuch des Jahres 1604/05, das im Staatsarchiv in Osnabrück aufbewahrt ist, dürfte interessant sein, feststellen zu können, dass schon vor rd. 400 Jahren die Vorfahren der Familie Apke, damals: "VINEK ABEKE" in "DE BURSCHUP PÜSSELBUIREN" aufgeführt worden sind und mit 74.862 Quadrat-Scheffel (S), (1S = 1. 420 qm), die heimatliche Flur bewirtschaftetet. Zu diesen Flächen gehörte auch der weit bekannte "Steinbruch Apke", aus dessen Stein so manches schöne Grabdenkmal und viele herrliche Gebäudefassaden herausgemeißelt wurden. Colon Gerhard Apke war ein sehr geschätzter und geachteter Püsselbürener Bürger, ein Mann mit Weitblick, Unternehmungsgeist, Durchsetzungs-vermögen und voller Tatkraft. Sein Vorhaben und sein Ziel war es, eine Gastwirtschaft einzurichten und Gastronom zu werden. Um unseren Nachkommen die erheblichen Schwierigkeiten im Genehmigungsverfahren für die Gründung und Einrichtung einer Gastwirtschaft im Hause Püsselbüren Nr. 35 vor Augen zu führen, ist es notwendig, ein Kapitel "Colon Gerhard Apke und die Eisenbahn" einzufügen; zumal die Einrichtung zunächst einer Haltestelle für Personenzüge" und die spätere Eröffnung eines "Bahnhofs" für das Vorhaben des Colon Gerhard Apke, in seinem Haus eine Gastwirtschaft zu eröffnen, hinsichtlich der Bedürfnisfrage die entscheidende Wende gebracht hat.

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Seite 13
Colon Gerhard Apke und die Eisenbahn Am 28. Juni 1856 wurde die Eisenbahnstrecke Osnabrück - Rheine eröffnet und in Betrieb genommen, Gerhard Apke war gerade 9 Jahre alt. Tagtäglich rollten die Personen- und Güterzüge ohne Halt durch Püsselbüren. Beim Durchfahren der Personenzüge kam dem Colonen Gerhard Apke der Gedanke, daß es doch für die Bevölkerung von Püsselbüren vorteilhaft und von großem Nutzen sei, auch von Püsselbüren aus mit dem Zug nach Ibbenbüren oder Rheine fahren zu können, denn noch mußten alle diese Wege zu Fuß oder mit Pferd und Wagen gemacht werden. Und wenn schon in Hörstel und Laggenbeck eine Haltestelle eingerichtet war, müßte dies doch auch in Püsselbüren möglich sein. Colon Gerhard Apke schritt zur Tat. Bei der Bevölkerung von Püsselbüren fand er für sein Vorhaben, in Püsselbüren eine Haltestelle für Personenzüge einzurichten, große Zustimmung und Begeisterung. Mit tatkräftiger Unterstützung vom damaligen Lehrer in Püsselbüren "Kampmann" wurden bei den zuständigen Stellen, und hier besonders bei der zuständigen Eisenbahn-Direktion in Hannover, schriftliche Eingaben gemacht und viele schwierige Verhandlungen geführt, um auch für Püsselbüren eine Haltestelle für Personenzüge zu erreichen. Um gegen die immer wieder von den Genehmigungsbehörden erteilten Ablehnungsbescheide anzugehen, brachte Colon Gerhard Apke viel Geld und Zeit auf, sein Vorhaben, eine Haltestelle für Personenzüge einzurichten, durchzusetzen. Endlich, nach mehr als 2 Jahren intensiv geführter Verhandlungen, gab nach einer Ortsbesichtigung die zuständige Eisenbahn-Direktion in Hannover unter hohen Auflagen grünes Licht für die Einrichtung eines "Personenhaltepunktes" in Püsselbüren.

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Seite 14
Colon Gerhard Apke wollte um jeden Preis die "Haltestelle für Personenzüge" in Püsselbüren und verbürgte sich persönlich für die Erfüllung der hohen Auflagen, die da lauteten:

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spacer 1.
Grund und Boden für Bahnhof und Bahnsteige kostenlos zur Verfügung zu stellen.
2.
Einen Betrag von 6000 Mark als verlorenen Zuschuss (Fond Perdue) aufzubringen.
3
Den Namen "Püsselbüren" nicht zu verwenden, weil im Jahre 1861 drei Kilometer westlich vom Bahnhof Ibbenbüren eine Kohlenladestelle mit dem Namen "Püsselbüren" eingerichtet wurde (Kohlenwäsche)
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Am 1. August 1889 - ebenfalls vor rd. 100 Jahren - wurde der "Personenhaltepunkt ESCH" dem Verkehr übergeben, nachdem 30 Jahre die Personenzüge ohne Halt durch Püsselbüren gefahren waren. Laut Auflage durfte der Name "Püsselbüren" nicht verwendet werden. Weil nun der Haltepunkt im fruchtbarsten "Apken-Esch" lag, gab man der Haltestelle den Namen "ESCH".

Colon Gerhard Apke baut den Bahnhof Esch
Am 25. Oktober 1889 ging beim Amt in Ibbenbüren eine Anzeige des Polizeidieners Loismann ein, die da lautet:

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Dem Amt zeige ich gehorsamst an, daß der Colon
Gerhard Apke einen Bau begonnen hat ohne polizeiliche Erlaubnis (Haltestelle
und Wartesaal). Die Bauarbeiten lieferte der Zimmermeister Lünnemann.
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spacer Colon Gerhard Apke wollte mehr als den am 1. August 1889 eingerichteten Personenhaltepunkt; er wollte einen ordentlichen Bahnhof eingerichtet haben mit Möglichkeiten auch für den Güterverkehr. Nochmals ganz von vorne anzufangen und ein Genehmigungsverfahren durch alle Instanzen zu bringen, hielt er nicht für durchsetzbar. spacer





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Seite 15
Und Colon Gerhard Apke schritt zur "Eigeninitiative"; er baute auf eigene Kosten einen Bahnhof und einen Wartesaal für die Gäste, ein Vorhaben, wohl einmalig in der Eisenbahn- Geschichte. Die Behörden, vor allen Dingen die Eisenbahn-Direktion in Hannover, nahmen die Eigen-Initiative des Colon Gerhard Apke zur Kenntnis. Am 9. April 1894 schrieb die Eisenbahn-Direktion Hannover:

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Dem Königlichen Landratsami teilen wir gehorsamst mit, dass der zwischen
Hörstel und Ibbenbüren eingerichtete Personenhaltepunkt "ESCH" zum
Personenbahnhof mit beschränktem Güterverkehr ausgebaut ist. Er führt fortan
die Bezeichnung: ESCH (Westfalen) - um eine Verwechslung mit der
gleichnamigen Station "ESCH" der Luxemburgischen Prinz-Heinrich-Bahn
zu vermeiden.
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Die Inbetriebnahme erfolgte am 1. Mai 1894 und im Jahre 1899 wurde der unbeschränkte Güterverkehr zugelassen, soweit die Geschichte: Colon Gerhard Apke und die Eisenbahn. Sie ist hier so eingehend dargestellt, weil die Eröffnung zunächst von einer Haltestelle - und später eines Bahnhofs "ESCH" für die Erteilung der Wirtschaftserlaubnis in seinem Haus Püsselbüren Nr. 35 von entscheidender Bedeutung gewesen ist.

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spacer Seite 16
100 Jahre Dienst am Gast

Der Kampf um die "Wirtschaftserlaubnis"
Schon immer war es das Vorhaben des Colon Gerhard Apke, in seinem neu erbauten Haus Püsselbüren Nr. 35 eine Bier-, Wein- und Kaffee-Wirtschaft einzurichten. Um dieses Ziel zu erreichen, war ihm die Eröffnung einer Personen-Haltestelle vor der Tür von existentieller Bedeutung, sollte doch dann durch die veränderte Lage den Behörden eine Ablehnung seines Antrages auf Wirtschaftserlaubnis mit der Verneinung der Bedürfnisfrage nicht mehr begründet werden können, und damit sollte er Recht behalten. Am 8. November des Jahres 1889 - schon 3 Monate nach Eröffnung der Personen-Haltestelle "ESCH", stellte Colon Gerhard Apke beim Amt in Ibbenbüren Antrag auf Erteilung der Konzession zum Betriebe einer "Wein-, Bier- und Kaffee-Wirtschaft". Nach näherer Prüfung der Sachlage und Anhörung der Ortspolizei- und Gemeindebehörde wurde der Antrag u.a. unter Verneinung der Bedürfnisfrage sowohl vom Kreis- als auch vom Bezirksausschuss abgewiesen. In dem Schreiben vom Kreisausschuss des Kreises Tecklenburg vom 3. Dezember 1889 - in Originalfassung nachgeheftet heißt es dazu:
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spacer Seite 17
3.12.1889
Tecklenburg, den 3. Dezember 1889
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spacer An Herrn
Colon Gerhard Apke
P ü s s e l b ü r e n p. C. des Amts
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Auf Ihr Gesuch vom 8. November ds. Js. um Erteilung der Konzession zum Betriebe einer Wein-, Bier- und Kaffee Wirtschaft wird Ihnen nach näherer Prüfung der Sachlage und Anhörung der Ortspolizei- und Gemeindebehörde hierdurch eröffnet, dass diesem Antrage mit Rücksicht auf § 33 der Reichs-Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 / 1, Juli 1883 nicht stattgegeben werden kann, weil ein Bedürfnis zur Errichtung einer solchen Wirtschaft in Ihrem Hause nicht vorliegt. Gegen diesen Bescheid steht Ihnen innerhalb von 2 Wochen nach dessen Zustellung der dem Kreisausschuss einzureichende Antrag auf mündliche Verhandlung im Verwaltungsstreitverfahren zu. Die eingereichten beiden Zeichnungen erfolgen anbei zurück. Unterschrieben vom Königlichen Landrat des Kreises Belli

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Seite 20
100 Jahre Dienst am Gast
Der Kampf des Colon Gerhard Apke geht weiter

Colon Gerhard Apke ließ sich durch die ablehnenden Bescheide und Urteile nicht davon abhalten, nach Wegen und Begründungen zu suchen, in seinem Hause die Genehmigung zur Errichtung einer Wirtschaft zu erlangen. Fristgerecht legte er Beschwerde ein und stellte Antrag auf mündliche Verhandlung beim Bezirksausschuss des Verwaltungsgerichts in Münster. Die Verhandlung fand am 9. Mai 1890 beim Verwaltungsgericht in Münster statt. Aber auch vor diesem Gericht blieb Colon Gerhard Apke ohne Erfolg. Die Berufung, das Gericht möge die Entscheidung des Kreisausschusses zu Tecklenburg vom 8. Januar 1890 aufheben, wurde endgültig abgewiesen. Der Wert des Streitgegenstandes wurde unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es sich um eine beschränkte Schenkwirtschaft auf dem platten Lande handelt, angemessen auf 500 Mark festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 14 Mark wurden dem Kläger Gerhard Apke auferlegt. Die Niederschrift über das Verfahren in der Verwaltungsstreitsache und das Urteil: "Im Namen des Königs" des Verwaltungsgerichts in Münster ist im Original nachgeheftet.

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Seite 28
100 Jahre Dienst am Gast

Colon Gerhard Apke gibt nicht auf
Colon Gerhard Apke erkannte, daß auch bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Münster die Verneinung der "Bedürfnisfrage" die entscheidende Begründung für das ablehnende Urteil gewesen war. Dennoch waren die Behörden bemüht, wie alle ablehnenden Bescheide zeigen, eine Vermehrung der Schenkwirtschaften, vor allen Dingen auf dem platten Lande, zu verhindern, um dem schädlichen Branntweingenuss keinen Vorschub zu leisten.

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DOCH BALD ERKANNTEN DIE ZUSTÄNDIGEN STELLEN, DASS MIT DER
ERÖFFNUNG DER PERSONEN-HALTESTELLE "ESCH", GLEICHSAM VOR DER
TÜR DES COLON GERHARD APKE, HINSICHTLICH DER BEDÜRFNISFRAGE
EINE VERÄNDERTE LAGE EINGETRETEN WAR, ZUMAL DER
PERSONENVERKEHR IMMER STÄRKER WURDE.
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Wie im Schreiben vom 9. November 1889 des Kreisausschusses an die Amtsverwaltung in Ibbenbüren zu lesen ist, hat in einer Randnotiz der Landrat des Kreises, "Belli", vermerkt, dass der Gemeindevorsteher das Gesuch des Colon Gerhard Apke wohl wegen der veränderten Lage befürwortet hat. Weiter ist vermerkt, daß gegen die Erlaubnis gemäß § 33 der Gewerbeordnung keine "prinzipielen Bedenken" bestehen, sofern die räumlichen Vorbedingungen erfüllt seien, die Erlaubnis zum Ausschank von Bier, Wein und Kaffee zu erteilen. Gegen die Ausdehnung der Erlaubnis zum Ausschank von Branntwein jedoch würde Widerspruch erhoben. In der Sitzung des Kreisausschusses in Tecklenburg vom 12. März 1891 wurde dem Colonen Gerhard Apke zu Püsselbüren die Erlaubnis zum Betriebe einer Bier-, Wein- und Kaffee-Wirtschaft in seinem neu erbauten Hause Püsselbüren Nr. 35 an der Eisenbahn-Haltestelle "ESCH" erteilt.

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spacer Seite 29
12.3.1891
100 Jahre Dienst am Gast
Der "Wirtschafts-Erlaubnisschein"
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Dem Colonen Gerhard Apke zu Püsselbüren wird hierdurch auf Grund des § 33 der Reichs- Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 und vom 1. Juli 1883 die Erlaubnis zum Betriebe einer Wein-, Bier- und Kaffeewirtschaft in dem in der Bauerschaft Püsselbüren, Landgemeinde Ibbenbüren, belegenen unter Nr. 35 des Katasters aufgeführten Hause erteilt. In diesem Hause hat er zwei geräumige, gehörig eingerichtete Schankzimmer für den Wirtschaftsbetrieb stets disponibel zu halten, auch einen besonderen Abort nebst Pissoir für die Gäste einzurichten. Den Nachweis, dass diese Räume sämtlich entsprechend eingerichtet sind, hat der Conzessionär vor Beginn des Gewerbebetriebes zu erbringen und gilt dieser Nachweis und die Dauer dieser Einrichtung als Bedingung der Conzession. Dieser Erlaubnisschein ist nur für die Person des in demselben benannten Gewerbetreibenden selber und nur für das eben bezeichnete Lokal gültig und mithin, sobald hierin eine Änderung eintritt, von selbst erloschen. Wird das bezeichnete Gewerbe in einem anderen Lokale fortgesetzt, oder von den in dieser Genehmigung festgesetzten Bedingungen abgewichen, so erfolgt nach § 114 der Gewerbeordnung Bestrafung mit Geldbuße bis 300 Mark oder im Unvermögensfalle mit verhältnismäßiger Gefängnisstrafe bis zu 6 Wochen. Die Wirtschaft muss spätestens binnen 2 Monaten von heute an eröffnet werden, widrigenfalls die erteilte Conzession erlischt.

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Tecklenburg, den 12. März 1891
Der Kreisausschuß des Kreises Tecklenburg,
gez. BELLI
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Seite 32
22.3.1891
Tecklenburg, den 22. März 1891
An Herrn Amtmann Dittrich, Wohlgeboren
Ibbenbüren
Auf den Bericht vom 16. Februar cr. Nr. 812 erwidere ich Ew. Wohlgeboren, dass der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 12. ds. Mts. dem Colonen G. Apke zu Püsselbüren die Conzession zur Wein-, Bier- und Kaffeewirtschaft in seinem neu erbauten Hause an der Eisenbahn-Haltestelle "Esch" ertheilt hat und übersende anliegend den ausgefertigten Wirtschafts-Erlaubnisschein zur Notiz und Aushängung mit dem Veranlassen, die Hausnummer in demselben noch einzutragen, bzw. hierher anzuzeigen.

Die genaue Erfüllung der gestellten Conzessions-Bedingungen wollen Ew. Wohlgeboren streng überwachen lassen und für die Inzugangs-Stellung des Apke bei der Gewerbesteuer Sorge tragen. Die von dem Conzessionirten einzuziehenden Stempelgebühren ad. 1 M, 50 Pf habe ich per Postnachnahme erhoben.

Der Vorstand des Kreisausschusses
BELLI, Landrat

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spacer Seite 35
100 Jahre Dienst am Gast

Die Schenkwirtschaft Apke in Püsselbüren Nr. 35 Dem Colonen Gerhard Apke wurde als Vorbedingung für die Erteilung der "Wirtschafts-Erlaubnis" zum Ausschank von Bier, Wein und Kaffee zur Auflage gemacht,
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in seinem Hause Püsselbüren Nr. 35 zwei geräumige und gehörig
eingerichtete Schankzimmer für den Wirtschaftsbetrieb stets disponibel zu
halten und auch einen besonderen Abort nebst Pissoir einzurichten.
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TextUm diesen Forderungen und Auflagen gerecht zu werden, ließ Colon Gerhard Apke sein Haus umgestalten und die Räumlichkeiten schaffen, die für den Betrieb einer "Wirtschaft" gefordert worden waren. Bilder und Fotos von der Wirtschaft im Haus Püsselbüren Nr. 35 aus den Gründerjahren (1891/94) können nicht mehr vorgezeigt werden. Das nachstehend aufgeführte Foto zeigt auf einer Ansichts-Postkarte die Wirtschaft und den Bahnhof mit "Gruss aus Esch" aus den Jahren um 1920.

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Seite 36
100 Jahre Dienst am Gast

Der Kampf um die Konzession für eine Gastwirtschaft Mit der Einrichtung der Personen-Haltestelle "ESCH" am 1. August 1889 hatte sich der Fremdenverkehr bedeutend gesteigert. Immer stärker wurde von Geschäftsreisenden um Übernachtungsmöglichkeiten nachgesucht, welche die in und um Püsselbüren/Dickenberg befindlichen Industriegebiete besuchen wollten, Dies war für Gerhard Apke Grund und Anlaß, eine Konzessions-Erweiterung für eine Gastwirtschaft zu beantragen. Diesen Antrag stellte Gerhard Apke am 1. April 1893. Mit der Konzession für eine Gastwirtschaft war der Ausschank von Branntwein in Gläsern verbunden und erlaubt. So wurde vom Amt Ibbenbüren und auch vom Bezirksausschuss in Tecklenburg der Antrag abgewiesen mit der Begründung,

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man wolle und dürfe dem so schädlichen Branntweingenuss der zahlreichen Arbeiter-Bevölkerung auf dem platten Lande keinen Vorschub leisten, zumal schon 650 m vom Hause Apke bereits die Schankwirtschaft Krause (jetzt Wulf) liegt...

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Im amtlichen Schreiben vom 26. April 1893 des Kreisausschusses des Kreises Tecklenburg, unterschrieben vom Landrat Belli an Herrn Colonen und Wirt Gerhard Apke, Püsselbüren, wird mitgeteilt:

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Auf Ihr Gesuch vom 1. April 1893 um Erteilung der Conzession zum Betriebe der Gastwirtschaft in Ihrem Hause wird Ihnen nach näherer Prüfung der Sachlage und Anhörung der dortigen Ortspolizei- und Gemeindebehörde hierdurch eröffnet, dass dem Antrage mit Rücksicht auf § 33 der Reichs-Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni/L Juli 1809 nicht stattgegeben werden kann, weil ein Bedürfnis zur Einrichtung einer Wirtschaft in Ihrem Hause nicht vorliegt. Die eingereichte Zeichnung erfolgt anbei zurück

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spacer Seite 41
12.8.1893
Püsselbüren b./Ibbenbüren den 12. August 1893
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An den Vorsitzenden des Kreisausschusses
Herrn Landrath Belli
Wohlgeboren zu Tecklenburg

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In Sachen der Conzession zum Betriebe der Gastwirtschaft, verhandelt am 3. Juli ds. Jahres in Tecklenburg beantrage ich gehorsamst Berufung vor dem Bezirksausschuss, unter Hinweis auf meine früheren Begründungen und Nachweise. Im Ausschuss werde ich das Bedürfnis einer Gastwirtschaft noch besonders klarzulegen versuchen.
Gehorsamst
G. Apke

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spacer Seite 43
16.9.1893

100 Jahre Dienst am Gast
Die Berufung beim Verwaltungsgericht in Münste
r
Fristgerecht legte Colon und Wirt Gerhard Apke nach dem ablehnenden Bescheid des Kreisausschusses in Tecklenburg Berufung beim Verwaltungsgericht in Münster ein. Dazu heißt es im Schreiben des Kreisausschusses Tecklenburg vom 22. Juli
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An den Herrn Amtmann Dittrich, Wohlgeboren, in Ibbenbüren:
In der Verwaltungsstreitsache des Wirts Gerhard Apke zu Püsselbüren,

Kläger

wider die Ortspolizei- und Gemeindebehörde der Landgemeinde Ibbenbüren
(Amtmann Dittrich zu Ibbenbüren und Gemeindevorsteher Verlemann zu Bockraden),


Beklagte
wegen Erteilung der Conzession zum Betriebe der Gastwirtschaft
erhalten Euer Wohlgeboren beifolgend 2 Ausfertigungen der vom Kreisausschuss in seiner
Sitzung vom 3. d. Mts. getroffenen Entscheidung für den Kläger und die Beklagte mit dem
Veranlassen, dieselben schleunigst gegen Empfangsbescheinigung aushändigen zu lassen
und die Empfangsbescheinigung binnen 18 Tagen hierher einzusenden.
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spacer Tecklenburg, den 16. September 1893 spacer





spacer Seite 50
10.9.1893
An die Ortspolizeibehörde von Ibbenbüren
Herrn Amtmann Dittrich
Wohlgeboren
Ibbenbüren
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In der Verwaltungsstreitsache des Wirts Gerhard Apke zu Püsselbüren wider die Ortspolizei- und Gemeindebehörde von Ibbenbüren wegen Erteilung der Conzession zum Betriebe einer Gastwirtschaft sind in Folge der von dem Kläger gegen die Entscheidung des Kreisausschusses vom 3. Juli ds. Jahres rechtzeitig eingelegten Berufung die Verhandlungen heute dem Bezirksausschuss zu Münster als Berufungsgericht zum weiteren Verfahren eingereicht worden, wovon die Parteien gemäß Titel des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 hierdurch benachrichtigt werden.

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Namens des Kreisausschusses
Der Vorsitzende BELLI
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spacer Seite 53
21.10.1893

Im Weiteren die Anberaumung der Berufungsverhandlung vor dem Bezirksausschuss in Münster:

Bezirksausschuss
Münster, den 21. Oktober 1893
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spacer An die Ortspolizeibehörde Nr. 3675/IV
Ibbenbüren
Herrn Amtmann Dittrich, Wohlgeboren, Ibbenbüren
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In der Verwaltungsstreitsache des Wirts Gerhard Apke zu Püsselbüren,
Kläger und Berufungskläger
gegen die Ortspolizei- und Gemeindebehörde von Ibbenbüren,
Beklagte und Berufungsbeklagte,
ist zur mündlichen Verhandlung über die Berufung in dem hiesigen Königlichen
Regierungs-Gebäude im Sitzungssaale des Bezirks-Ausschusses Termin auf
Freitag, den 24. November ds. Jahres, vormittags 11 ¾ Uhr
anberaumt, wozu die Berufungsbeklagten hierdurch mit dem Bemerken geladen werden,
dass beim Ausbleiben nach Lage der Verhandlungen entschieden werden wird
In der mündlichen Verhandlung werden die Parteien oder ihre mit Vollmacht versehenen Vertreter
gehört (§§ 68, 71, 72, 73, 90, 92 des Landes-Verwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883)

Der Vorsitzende d. BezirksausschussesDer Vorsitzende d. Bezirksausschusses i.V. Wiesmann
i.V. Wiesmann
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22.12.1893
Tecklenburg, den 22. Dezember 1893
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An Herrn Amtmann Dittrich
Wohlgeboren
Ibbenbüren

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In der Verwaltungsstreitsache des Wirts G. Apke zu Püsselbüren wider die Ortspolizei- und Gemeindebehörde von Ibbenbüren wegen Erteilung der Conzession zum Betriebe der Gastwirtschaft erhalten Ew. Wohlgeboren anliegend 3 Ausfertigungen des zweitinstanzlichen Urteils des Bezirksausschusses zu Münster vom 24. November d. Js. für den p. Apke, den Gemeindevorsteher und für die Ortspolizeibehörde zur Aushändigung gegen Empfangsbescheinigung, welche mir binnen 8 Tagen einzureichen ist. Da durch diese Entscheidung endgültig die Erlaubnis zum Gastwirtschaftsbetriebe erteilt ist, so wollen Ew. Wohlgeboren binnen obiger Frist noch darüber berichten, welche Bedingungen in der vom Kreisausschuss demnächst auszufertigenden formellen Conzession zu stellen sein würden, bzw. welche Lokalitäten Apke für den Wirtschaftsbetrieb bereitstellen kann und will

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(wie viele Gastzimmer, wie viele Schlafzimmer mit wie vielen Betten und Stallung für wie viele Pferde). Der Wirtschafts-Erlaubnisschein für Apke vom 12. März 1891 ist einzuziehen und beizufügen. Dem p. Apke ist meinerseits gestattet worden, schon jetzt, vorbehaltlich der formellen Conzessionserteilung, die Gastwirtschaft zu betreiben Ferner wollen Ew. Wohlgeboren veranlassen, dass die der Beklagten zur Last fallenden Kosten und baren Auslagen des Verfahrens nämlich: a) Kosten-Pauschquantum bleibt außer Ansatz, b) Porto Auslagen c) Festgesetzte baren Auslagen des Amtmanns Dittrich und des Gemeindevorstehers Verlemann für Wahrnehmung des Termins am 3. Juli cr, in Summa 21,75 Mark, geschrieben Einundzwanzig Mark, fünfundsiebzig Pfennige binnen 14 Tagen aus der dortigen Landgemeinkasse an die hiesige Kreiscommunalkasse gezahlt werden.

Namens des Kreisausschusses
Der Vorsitzende BELLI
Tecklenburg, den 20. Januar 1894

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Seite 74
20.1.1894

An Herrn Amtmann Dittrich
Wohlgeboren
Ibbenbüren

Auf den Bericht vom 8. Januar ds. Js. Nr. 9017 erwidere ich Ew. Wohlgeboren, dass dem Colonen G. Apke zu Püsselbüren Nr. 35 die Conzession zur Wein-, Bier- und Kaffeewirtschaft in seinem Hause hiermit erteilt wird. Gleichzeitig übersende ich Ihnen den ausgefertigten Wirtschafts-Erlaubnisschein zur Notiznahme und Aushändigung mit dem Veranlassen, die genaue Erfüllung der gestellten Conzessions-Bedingungen streng zu überwachen und für die Inzugangstellung des Apke bei der Gewerbesteuer Sorge tragen zu wollen. Die von dem Conzessionierten einzuziehenden Stempelkosten ad 1,50 Mark habe ich p. Postnachnahme erhoben.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses
BELLI, Landrat

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Seite 77
4.5.1895
Tecklenburg, den 4. Mai 1895

Beschluss In der Verwaltungsstreitsache des Wirts und Colonen Gerhard Apke zu Püsselbüren, Amts Ibbenbüren,

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Kläger
Wider die Ortspolizei- und Gemeindebehörde von Ibbenbüren, (Amtmann Dittrich zu Ibbenbüren und Gemeindevorsteher Verlemann zu Bockraden)

Beklagte
wegen Erteilung der Conzession zum Betriebe einer Gastwirtschaft hat der Kreisausschuss auf das von Rechtsanwalt Jungeblodt zu Münster eingereichte Kosten-Festsetzungsgesuch vom 11. März 1895 in seiner Sitzung vom 2. Mai 1895 beschlossen: die von dem Vertreter der obsiegenden Partei, dem Rechtsanwalt Jungeblodt zu Münster laut Anlage liquidirten, der Beklagten nach dem rechtskräftigen Erkenntniss des Bezirksausschusses vom 24. November 1893 zur Last fallenden baren Auslagen des obsiegenden Theils werden auf den liquidirten Gesamtbetrag von 50,15 Mk - geschrieben: Fünfzig Mark, fünfzehn Pfennige festgesetzt.

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Seite 78
Gegen diesen Feststellungsbeschluss ist gemäß § 108 des Landes Verwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1893 binnen 2 Wochen nach der Zustellung die Beschwerde an den Bezirksausschuss zu Münster zulässig, welche innerhalb derselben dem unterzeichneten Kreisausschuss angebracht und begründet werden muss.

Der Kreisausschuss des Kreises Tecklenburg BELLI

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Brm. (kurzerhand)
An die Ortspolizei- und Gemeindebehörde zu Ibbenbüren, z. Hd. des Herrn Amtmann Dittrich, Wohlgeboren, z. Hd. des Herrn Gemeindevorstehers Verlemann, Wohlgeboren, Bockraden. mit dem Ersuchen um Empfangsbescheinigung in 3 Tagen. Sofern gegen den Feststellungsbeschluss dortseits keine Beschwerde erhoben werden sollte, wird ersucht, die festgesetzten baren Auslagen der Kürze und der Kostenersparnis wegen dem Liquiditen direct zu zahlen, bzw. die Gemeindekasse zur Zahlung anzuweisen und vom Geschehen mir Mittheilung zu machen.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses
BELLI

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Seite 81
20.1.1894

Wirtschafts-Erlaubnisschein

Dem Colonen Gerhard Apke zu Püsselbüren wird hierdurch auf Grund des § 33 der Reichsgewerbeordnung vom 2. Juni 1869/ 1. Juli 1893 in Verbindung mit § 144 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1893 die Erlaubnis zum Betriebe einer Gastwirtschaft in dem in der Bauerschaft Püsselbüren, Landgemeinde Ibbenbüren, belegenen, unter Nr. 35 des Katasters aufgeführten Hause erteilt. In diesem Hause hat er zwei geräumige, gehörig eingerichtete Schankzimmer für den Wirtschaftsbetrieb stets disponibel zu halten, ferner 5 Schlafzimmer, Stallung für 10 Pferde, und einen besonderen Abort nebst Pissoir für die Gäste einzurichten. Den Nachweis, dass diese Räume sämtlich entsprechend eingerichtet sind, hat der Conzessionirte vor Beginn des Gewerbebetriebes zu erbringen und gilt dieser Nachweis und die Fortdauer dieser Einrichtung als Bedingung der Conzession. Dieser Erlaubnisschein ist nur für die Person des in demselben benannten Gewerbetreibenden selber und nur für das oben bezeichnete Lokal gültig und mithin, sobald hierin eine Änderung eintritt, von selbst erloschen. Wird das bezeichnete Gewerbe in einem anderen Lokale fortgesetzt oder von den in der Genehmigung festgesetzten Bedingungen abgewichen, so erfolgt nach § 147 der Gewerbeordnung Bestrafung mit Geldbuße bis 300 Mark oder im Unvermögensfalle mit verhältnismäßiger Gefängnisstrafe bis zu 6 Wochen. Die Wirtschaft muss spätestens binnen zwei Monaten von heute an eröffnet werden, widrigenfalls die erteile Conzession erlischt.

Tecklenburg, den 20. Januar 1894
Der Kreisausschuss des Kreises Tecklenburg,
BELLI

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Seite 83
100 Jahre Dienst am Gast
Colon Gerhard Apke als Gastwirt


Nach endgültiger Erlaubnis zum Betriebe einer Gastwirtschaft durch Urteil des Verwaltungs-Gerichts in Münster vom 24. November 1893 wurde am 20. Januar 1894 durch den Kreisausschuss des Kreises Tecklenburg dem Colon Gerhard Apke die Wirtschafts-Erlaubnis erteilt. Gefordert wurde noch,

neben den schon eingerichteten Schankräumen noch 5 Schlafzimmer, Stallungen für 10 Pferde und einen besonderen Abort nebst Pissoir für die Gäste einzurichten.

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So geschah es denn auch und ein "penibler" Wirtschaftsbetrieb wurde bei Weiterführung der Landwirtschaft in vollem Umfange aufgenommen und durchgeführt. Von älteren Püsselbürener Bürgern ist überliefert, dass Colon und Wirt Gerhard Apke, der auch ein sehr musikalischer Mann war, mit seinen hübschen Töchtern eine gern besuchte Gastwirtschaft führte, wo "immer was los war" und die über Ibbenbürens Grenze hinweg als das "Drei-Mädel-Haus" weithin bekannt war. Der Arbeitsalltag nahm - wie auch in den benachbarten Wirtschaften - seinen Lauf. Argwöhnisch beobachtete die Bevölkerung von Püsselbüren das Geschehen in den Wirtschaften und das Verhalten der Wirte gegenüber ihren Gästen. Aus den vorliegenden Anzeigen und Meldungen des Polizeidieners Loismann ist zu entnehmen, dass Gesetze und Vorschriften von den Wirten oft außeracht gelassen wurden. Auch blieben die bekannten häuslichen Verhältnisse unberücksichtigt, um eigenen Vorteil und Profit zu nutzen.

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Seite 84
So ist es auch zu verstehen, dass die Behörden bei der Erteilung von Conzessionen für Wirtschaften, die zum Ausschank von alkoholischen Getränken berechtigt waren, größte Zurückhaltung bewahrten, um dem so schädlichen Branntwein-Genuss keinen weiteren Vorschub zu leisten. Einige Meldungen und Beschwerden, die vom Polizeidiener Loismann, einem Mann für Recht und Ordnung, dem Amt gemeldet wurden und heute noch im Stadtarchiv in Ibbenbüren aufbewahrt werden, sollen nachstehend im Original unseren Nachkommen nicht vorenthalten bleiben. Sehr bezeichnend der Schlusssatz in einer Meldung des Polizeidieners Loismann:

So geht es bei unseren Wirten zu, die den Gästen zur Nacht das Geld ablocken und selbst in bunten Pantoffeln einen Herrn "Faulenzer" spielen.

Und so lauten die Meldungen und Beschwerden:

Am 24. November 1893 wurde dem Amt durch den Polizeidiener Loismann gemeldet: Ich fühle mich veranlasst, Hochwohlgeboren mitzuteilen, dass in den Wirtschaften in Püsselbüren eine Zeit lang die reinste Schwärmerei ist, denn bei G. Apke werden ganze Nächte hindurch Karten gespielt und Bier getrunken. Ja, selbst wenn die Leute betrunken sind, wird ihnen von Apke was vorgesungen und es werden dadurch immer mehr zum Trinken gereizt. Wenn die Leute betrunken sind, können sie auch so viel Gläser Bier verlangen, wie sie wollen, es wird ihnen gegeben.

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Auch muss er kurzer Zeit wieder Schnaps verabreicht haben. Auskunft über diese Teile kann jedenfalls geben:

Die Gastwirtschaft, wie erzählt ist, will er nur haben, um Schnaps ausschenken zu dürfen. In Nächte herein "schwärmen", so geht es auch bei Krause (Wulf) und bei Friedrich Veith auf dem Dickenberg, zu.
Ich hoffe doch, dass Sie, Hochwohlgeboren, so gütigst sein wollen, dem Übel abzuhelfen.

Mit aller Hochachtung
N.N. (Loismann)

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Seite 85
31.12.1893

Eine weitere Anzeige des Polizeidieners Loismann vom 31. Dezember 1893 lautet:

Dem Amte zeige ich gehorsamst an, dass ich von dem Wirt Krause in Püsselbüren in Erfahrung gebracht habe, dass der Wirt Apke selbst am zweiten Weihnachtstage Branntwein an die Gäste in seinem Hause in Gläsern verabreicht habe. Zeuge: Josef Lüttmann in Püssselbüren.

Loismann, Polizeidiener

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1.2.1894 etwa

Eine weitere sehr bemerkenswerte Meldung des Polizeidieners Loismann an das Amt lautet:

Ich bitte um Entscheidung wegen der Frage über die Polizeistunden bei den Wirtsleuten in Püsselbüren, gelten die abends 10 Uhr oder anderen Morgen 3, 4 Uhr? Die ist eine merkwürdige Frage, aber hier bei den Wirten geht's über Gesetz und Ordnung. Die Gäste können die ganze Nacht hindurch am Kartentisch und bei den geistigen Getränken sitzen. Ob sie nüchtern oder betrunken sind, die Gläser werden ihnen immer wieder von neuem gefüllt. Am 31. Januar sind Gr. Kockmeier und Julius Oelgemöller und noch mehrere, die ich nicht weiß, bei Krause bis anderen Morgen 5 Uhr gewesen, da endlich hat er ihnen gesagt, jetzt wär`s Zeit, nach Hause zu gehen. Also, da wusste er es, warum dann nicht vorigen Abend 10 Uhr? So geht's werktags und sonntags. Lassen sie den Ungruhe von Wernsmeiers Kotten kommen, der wird es Ihnen schon erzählen, wie es da hergeht. Dieser hat einen Mieter Steinfort, der liegt fast stets da, er kommt des Nachts betrunken nach Hause, schimpft und tobt, dass Frau und Kinder sich durch die Flucht retten müssen.

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Seite 87
Geht das so fort, will Ungruhe ihn nicht mehr in der Miete haben. Wo sollen Frau und Kinder dann hin? Sonntags morgens, wenn die Leute zur Kirche gehen, geht er nach Kruse und kommt alsdann betrunken zurück. Ist das recht vom Wirt, soviel Schnaps zu geben? Und der Wirt Apke ist nicht besser, der schickt sogar den Leuten bei der Arbeit Nachricht, zu kommen und Skat zu spielen. Wenn er dann bis zum anderen Morgen den Gästen das Geld abgelockt hat, mögen sie schon gehen. So geht's werktags und sonntags. Kann das gehen, ist das Recht? Beim Wirt Nibuhr geht's gerade so. Schnaps kann jeder kriegen, ob es Tag ist oder Nacht, kümmert ihn nicht.

So geht's bei unseren Herren Wirten zu, die den Gästen zur Nacht das Geld ablocken und selbst in bunten Pantoffeln einen Herrn "Faulenzer" spielen.

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Seite 94
100 Jahre Dienst am Gast


"Ende der Aera Apke" Colon und Wirt Gerhard Apke starb im Alter von 73 Jahren. Seine Ehefrau, die Wirtin Theresia Apke, geb. Borchert, verzichtete auf die Konzession und Weiterführung der Gastwirtschaft.

Colon und Gastwirt Gerhard Apke verstarb am 21.10.1920 in Ibbenbüren im Alter von 73 Jahren. Seine Ehefrau, Theresia, geb. Borchert verstarb am 23.12.1936 in Ibbenbüren im Alter von 81 Jahren

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Seite 95
100 Jahre Dienst am Gast
Aera Kreuzmann 1920 - 1976

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Seite 98
100 Jahre Dienst am Gast

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Ernst Kreuzmann als Wirt, Kaufmann und Bäcker Katharina, geb. am 20. Mai 1896, Käthi gerufen, (später Mutti) und jüngste Tochter des am 20. Dezember 1920 verstorbenen Colons und Wirt Gerhard Apke, wurde nach Verzicht ihrer Mutter auf Weiterführung und Conzession der Gastwirtschaft, Erbin des Anwesens. Katharina hatte nach Beendigung ihrer Schulzeit im bekannten Hotel Möllers in Rheine eine Ausbildung als Köchin und Wirtschafterin erhalten und trat anschließend in den elterlichen Betrieb ein. Am 8. Juni 1920 heiratete Katharina im Alter von 24 Jahren den Bäcker und Konditor Ernst Kreuzmann, geb. am 12. Januar 1895 aus Dinklage/Oldenburg. Aus der Überlieferung der vergangenen 70 Jahre spürt man heute noch von dem Geist, der Ernst Kreuzmann beseelte, als er nach Püsselbüren kam und die Gastwirtschaft übernahm. Mit Urkunde vom 8. Januar 1921 vom Kreisausschuss des Kreises Tecklenburg wurde Ernst Kreuzmann die Genehmigung zum Betreiben der Gastwirtschaft erteilt. Voller Tatendrang ging Ernst Kreuzmann ans Werk, führte die Gastwirtschaft nicht nur weiter, sondern vergrößerte den Betrieb noch, baute einen Saal und eine Doppel-Kegelbahn und richtete eine Gartenwirtschaft ein. Ernst Kreuzmann wollte noch mehr. Der Gedanke, eine eigene Bäckerei und Konditorei zu haben, ließ ihn nicht ruhen. Die Bäckerei wurde gebaut und in Betrieb genommen und auch noch ein Lebensmittelgeschäft eingerichtet. Hier darf nicht unerwähnt bleiben, dass Ernst Kreuzmann bei all seinen Vorhaben bei seiner Frau Katharina tatkräftige Unterstützung fand, ja, sie sollte schon bald die Seele des Unternehmens werden.

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Seite 104
100 Jahre Dienst am Gast
Wirtin "Mutti Kreuzmann"

Die starke Aufwärtsentwicklung wurde mit Ausbruch des 2. Weltkrieges 1939 jäh unterbrochen. Gastwirt Ernst Kreuzmann, schon Soldat während des 1. Weltkrieges, wurde abermals zu den Waffen gerufen und Soldat im Feindesland. Auch die beiden hoffnungsvollen Söhne, Heinz und Ernst, noch in der Berufsausbildung stehend, wurden zur Wehrmacht einberufen und ebenso Soldaten im Feindesland. Frau Kreuzmann mit Tochter Thea blieben mit dem ganzen Betrieb allein zurück. Die Bäckerei musste geschlossen und die Landwirtschaft erheblich eingeschränkt werden. Tochter Thea, gerade 18 Jahre jung und bis dahin im Internat des Josefstiftes in Ibbenbüren in Schulausbildung, musste die Schule verlassen und zur Unterstützung der Mutter nach Hause zurückkehren. Mit beispiellosem Einsatz und unermüdlichem Fleiß wurde das Unternehmen während der Kriegswirren von Frau Kreuzmann, dabei kräftig unterstützt von ihrer Tochter Thea, weitergeführt. Der Name "Mutti Kreuzmann" kam auf und war bald in Aller Munde. Wer kannte diese Frau nicht in ihren stets schneeweiß gescheuerten Holzschuhen? Und wer sah sie je anders als mit ihrem stets so schön gewellten weißen Haar, dazu die starke Brille, die ihr Gesicht prägte! Es tut gut zu wissen und zu hören, mit welcher Hochachtung man heute noch diesen ihren Namen "Kreuzmanns Mutti" erwähnt.

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Fotos
Sohn Heinz
Ernst Kreuzmann
Sohn Ernst

Siehe auch Foto Mutti Kreuzmann und Tochter Thea

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Seite 108
100 Jahre Dienst am Gast im Haus Kreuzmann

Nach dem Bombenangriff am 1. Januar 1945 Unvergessen bleiben ihr Einsatz, ihre Betreuung und Verpflegung der im Püsselbürener Raum untergebrachten Aachener Flüchtlinge, dazu die tägliche Verpflegung der im Raum Ibbenbüren noch im Kriegseinsatz befindlichen Soldaten, viele davon noch fast im Kindesalter. Mutti Kreuzmann hatte in ihrer Gastwirtschaft für die Betreuung und Verpflegung der vielen Flüchtlinge und Soldaten eine Großküche eingerichtet. Darüber hinaus kamen viele durch die Kriegswirren in Not geratene Menschen an ihre Tür, die sie immer für alle offen hielt. Viele ältere Ibbenbürener und Püsselbürener Bürger wissen es heute noch zu schätzen und zu danken. Es muss hier einfach noch erwähnt und als großes Glück bezeichnet werden, dass bei dem schweren Luftangriff auf den Bahnhof Esch in den Mittagsstunden des 1. Januar 1945, wo sich gerade die Aachener Flüchtlinge im Saal der Gastwirtschaft am Mittagstisch befanden,
Dach und Fenster einstürzten, aber außer Angst und Schreck niemand ernstlich zu Schaden kam. Wie nachgeheftete Bilder zeigen, wurde durch den schweren Bombenangriff das ganze Anwesen erheblich beschädigt. Mit tatkräftiger Unterstützung der Nachbarn, mit Hilfe von Freunden und Bekannten wurden Dach und Fenster notdürftig abgedichtet, um wenigstens Kälte und Regen abzuwehren, die Fortführung des Wirtschaftsbetriebes zu ermöglichen, um vor allen Dingen Flüchtlinge und Soldaten weiter verpflegen zu können. Mit dem guten Willen, aus aller Not das Beste zu machen, wartete man von Tag zu Tag auf das Ende des Kriegsgeschehens und auf Heimkehr der Angehörigen.

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Seite 110
Haus Kreuzmann, Bilanz am Ende des Krieges

Wie in vielen, vielen anderen Familien blieb auch die Familie Kreuzmann von den Furien des Krieges nicht verschont. In Auswirkung des schweren Bombenangriffs in den Mittagsstunden des 1. Januar 1945 auf das ganze Bahnhofsgelände wurde auch die Gastwirtschaft erheblich beschädigt. Tiefe Trauer über die Nachricht vom Soldatentod des jüngsten Sohnes Heinz der im Alter von 19 Jahren im fernen Osten sein Leben lassen musste. Großes Herzeleid brachte darüber hinaus die Vermisstenmeldung vom ältesten Sohn Ernst, hoffnungsvoller Nachfolger und Erbe des Anwesens, der bei den Rückzugsgefechten im Osten im Alter von 21 Jahren als vermisst gemeldet wurde. So groß die Enttäuschung auch war, aufgegeben wurde aber nicht. Groß war die Freude, als in diesen Tagen der Vater der vorgenannten beiden Söhne, der Gastwirt ERNST KREUZMANN, gesund zur Familie zurückkehren konnte. Groß auch die Freude, als Ende 1945 der Ehemann von Tochter Thea, Rudolf Theiselmann, gesund aus Krieg und Gefangenschaft zurückkehrte. Rudolf Theiselmann, geb. am 28. Oktober 1914, Reichsbahn-Inspektor und Leutnant der Reserve aus dem benachbarten Hörstel, hatte am 27. September 1944 Tochter Thea Kreuzmann in Ibbenbüren geheiratet.

Foto
Hochzeit 1944 von Rudolf Theiselmann mit Thea Kreuzmann

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Seite 111
Wiederaufbau der Gastwirtschaft

Gleich nach Kriegsende wurde mit den Wiederaufbauarbeiten begonnen und große Anstrengungen unternommen, den Wirtschaftsbetrieb weiterzuführen. Ein schwieriges Beginnen, denn noch galt die "Zigarettenwährung", und nur über Beziehungen und Tausch konnten Waren und Materialien erstanden werden. Infolge des allgemein großen Kohlenmangels entstanden in den Wäldern des Dickenbergs zahlreiche "Privat-Pütts". Die älteren Püsselbürener Bürger erinnern sich noch heute dieser wilden "Püttzeit" und dem Tun und Lassen einiger Betreiber, bei denen Geld keine Rolle spielte und die das Umschlaggeschäft wegen der Nähe zum Bahnhof u.a. auch in der Gastwirtschaft Kreuzmann abwickelten. Ernst Kreuzmann nutzte die Stunde der Zeit. Tauschgeschäfte wurden eingeleitet, und so konnte er frühzeitig den Wiederaufbau seiner so stark beschädigten Gastwirtschaft erfolgreich durchführen. Aber mit der Währungsumstellung im Jahr 1948 normalisierte sich alles sehr schnell und ein Aufblühen der Wirtschaft in allen Bereichen brachte wieder Beschäftigung und Wohlstand. So wurden von den Gästen auch wieder höhere Ansprüche gestellt, die man, um wettbewerbsfähig zu bleiben, erfüllen musste. Nochmals wurden Um- und Anbauten durchgeführt. Noch größer und komfortabler sollte alles werden, um den Gast sich wohlfühlen zu lassen, dabei wurden Bäckerei und Lebensmittelgeschäft aufgegeben.

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Seite 114
In Anerkennung der besonderen Verdienste, die sich die Familie Kreuzmann-Theiselmann in Deutschlands kalorienmäßig schlechtester Zeit um das Wohl der Bediensteten der Oberzugleitung der Reichsbahn-Direktion Münster erworben hat, ernennen wir Herrn Ernst Kreuzmann in Esch / Westfalen Nr. 5 zum Ehrenmitglied der Oberzugleitung der Reichsbahn-Direktion Münster und sichern ihm und seiner Familie jede mögliche Hilfe zu. Münster, den 13. März 1948
Die Bediensteten der Oberzugleitung der Reichsbahn-Direktion Münster

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Seite 116
Nochmalige Um- und Anbauten

Mit der Verbesserung und Vergrößerung der Räumlichkeiten im Haus Kreuzmann wurde die Nachfrage nach Veranstaltungsmöglichkeiten immer größer. Alte Vereine lebten wieder auf; und neue Vereine wurden gegründet und suchten Räumlichkeiten und Lokale, um Versammlungen durchzuführen und Festlichkeiten veranstalten zu können. Alte und neue Kegelklubs suchten noch intakte Kegelbahnen und die Jugend fragte nach Unterhaltung und Tanzmöglichkeiten. In all diesen Belangen konnte nach dem schnellen Wiederaufbau das Haus Kreuzmann die starke Nachfrage weitgehend befriedigen. Haus Kreuzmann war bald in Aller Munde und Treffpunkt geselliger Veranstaltungen und harmonischer Familienfeste. Ernst Kreuzmann, seine Freunde nannten ihn "Entlang", Mitglied in vielen Vereinen und Verbänden, war ein leidenschaftlicher Jäger, ein Freund der Reiterei und ein großer Förderer des Sportvereins "Schwarz-Weiß-Esch". So wählten die Sportler das Haus Kreuzmann auch zum Vereinslokal des Sportvereins. Aber auch zur Jagd und mit der Reiterei waren seine Beziehungen eng verknüpft. Die zahlreichen Auszeichnungen und Ehrungen von Vereinen und Verbänden machen die Wertschätzung der Person Ernst Kreuzmann deutlich. Große Freude machten ihm seine beiden Enkel Ernst-Rudi und Heinz, die den Namen seiner beiden im Kriege gefallenen Söhne bekommen hatten. Schon sehr früh nahm er seine zwei Schützlinge und ständigen Begleiter mit zur Jagd und brachte ihnen den Umgang mit Pferden und die Kunst des Reitens bei.

Nachstehend einige aktuelle Bilder von diesem Geschehen. Siehe Original

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Seite 118
Ehrenurkunde
Herrn Ernst Kreuzmann, Ibbenbüren wird in Anerkennung seiner langjährigen Zugehörigkeit zur jagdlichen Organisation die Treuenadel des DJV für 50jährige Mitgliedschaft verliehen. Hamm, den 14.3.1974 Deutscher Jagdschutz-Verband Landesgruppe Westfalen e.V. im LJV Nordrhein-Westfalen e.V. - Landesvereinigung der Jäger

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Seite 120
100 Jahre Dienst am Gast
Neben aller Arbeit, Freud und Leid
Bei allen Vereinsverpflichtungen und privaten Interessen wurden die Aufgaben als Hausherr und Gastgeber nicht vernachlässigt. Fleiß, Zuverlässigkeit und unermüdlicher Einsatz im "Dienst am Gast" bestimmten das Geschehen im Haus Kreuzmann. In der wechselvollen Geschichte der letzten Jahrzehnte mussten manche Höhen und Tiefen überstanden werden. Wie überall im Leben, lösten sich auch im Haus Kreuzmann Freud und Leid ab. Schicksal war es, dass Eheleute Ernst und Katharina Kreuzmann am 7. Juni 1970 ihre "Goldene Hochzeit" wegen schwerer und länger andauernder Erkrankung von "Mutti Kreuzmann" im Krankenhaus in Recke feiern mussten. Noch heute gebührt dem ganzen Krankenhaus mit Chefarzt Dr. Epping und allen Schwestern Dank und Anerkennung für die so festlich gestaltete Feier. Stellvertretend für die vielen, vielen Glückwünsche, Briefe und Gratulationen, nachgeheftet das Glückwunsch-Telegramm des Landkreises Tecklenburg und ein Gruß und Glückwunsch von einem Freund des Hauses und Freund der Familie, Heinz Hegemann aus Beckum, der im Saal der Gaststätte für die Schüler und Schülerinnen der Ludgeri-Schule in Püsselbüren als "Molli" viele Jahre "Kasperle"-Vorführungen durchgeführt hat. Neben recht herzlichen Grüßen heißt es:

Zu dem seltenen Feste der Goldenen Hochzeit übermitteln wir im Namen des Landkreises Tecklenburg den Eheleuten Ernst Kreuzmann und Katharina, geb. Apke die herzlichsten Glückwünsche. Mögen dem Jubelpaar noch viele glückliche Jahre beschieden sein.
Tecklenburg, den 7. Juni 1970
Landrat Börgel
Oberkreisdirektor Rinke

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spacer Seite 123
Gastronom Ernst Kreuzmann 80 Jahre alt
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Der Alltag und das Geschäft erfordertem immer wieder aufs Neue ihr Recht in der Pflicht: Dienst am Gast und für eigene Festlichkeiten und Stunden der Besinnung blieb im Haus Kreuzmann wenig Zeit. Davon aber blieb aber der 12. Januar 1975 ausgenommen. In einer großen Feier und mit beneidenswerter Vitalität beging Ernst Kreuzmann inmitten seiner zahlreichen Freunde, Bekannten und Gönner Seinen 80. Geburtstag und alle, alle kamen. Bedauerlich nur, dass an diesem seinen Ehrentag seine Frau, Mutti Kreuzmann wegen Erkrankung, nicht an seiner Seite sein konnte.

Nachstehend einige Bilder und Presseberichte von dieser Feier, siehe Original.

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Zeitung
Gastwirt Ernst Kreuzmann wird am Sonntag, dem 12. Januar, 80 Jahre Ein begeisterter Jäger und Pferdefreund Wer ihn kennt, -wird zugeben,- dass damit nicht zu viel gesagt wurde. "Entlang", wie ihn seine Freunde nennen, hat sich eine beneidenswerte Vitalität erhalten und "rührt auch heute noch in so manchem Topf". Wer weiß nicht irgendeine Geschichte von ihm zu berichten. So mancher Verein in und um Püsselbürern hat ihm vieles zu verdanken, auch heute' noch beschäftigt er sich aktiv mit dem Pferdesport. Besonders die Jäger wissen ihn zu schätzen. Wie vielen Jungjägern gab er, der große Heger und Jäger, in seinem Jagdrevier die Möglichkeit, ihr erstes Stück Wild zu erlegen. Wir wünschen Kreuzmanns Ernst noch weiterhin viel Waidmannsheil und dass er noch so manches schöne Jahr an der Seite seiner "Mutti" verbringen möge.

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Seite 124
Zum Geburtstag herzliche Glückwünsche 80 Jahre ist eine lange Zeit. Wie immer im Leben, Freud und Leid wechselten sich ab und viel Schweres hat unser Geburtstagskind durchstehen müssen. Nicht auf Rosen gebettet zur Welt gekommen, harte Jugend- und Lehrzeit, in 2 Kriegen zu den Waffen gerufen, 2 hoffnungsvolle Söhne im Krieg gefallen, Aufgebautes durch Bomben zerstört, das sind die Meilensteine der langen Wegstrecke. Und dennoch nie aufgegeben, das war eben seine besondere Stärke und hat ihn immer wieder nach vorn gebracht. Dabeisein ist alles und das hat er beachtet. Ob im Vereinsleben gebraucht - und hier besonders im Sport - bei den Jägern auf der Jagd gern gesehen, bei seinen Pferden unentbehrlich und beim Pferdesport nicht wegzudenken, immer war er am Ball, Berater, Gönner, Förderer der Sache. Und das hat ihn so jung gehalten und seine Aktivitas bewahrt!

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Seite 125
Ende der Ära Kreuzmann

Höhen und Tiefen, Erfreuliches und Schweres mussten, wie immer und überall im Leben, auch im Haus Kreuzmann durchstanden werden. Schicksalhaft, als im Mai des Jahres 1976 innerhalb von 14 Tagen die Eheleute Kreuzmann zu Grabe getragen werden mussten. Nach einem erfüllten, arbeitsreichen Leben ging die Ära Kreuzmann zu Ende. Dankbar erinnern wir uns heute unserer Vorfahren, unserer Eltern und Großeltern, die mit beispiellosem Engagement Vorbild des Unternehmens waren.

2 Todesanzeigen, siehe Original
Ernst Kreuzmann, geb. 12.1.1895 - gest. 9.5.1976
Käthe Kreuzmann, geb. Apke, geb. 26.5.1896 - gest. 19.5.1976

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Seite 126
Ära Theiselmann
1976-1977
1977-1991

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Seite 127
Ära Theiselmann
1976-1977

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Seite 128
Thea und Rudolf Theiselmann

Thea, geb. Kreuzmann, geb. 7.10.1921
Rudolf Theiselmann, geb. 28.10.1914 in Hörstel
Heirat am 27.9.1944 in Ibbenbüren
2 Söhne
Ernst-Rudi und Heinz

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Seite 130
Ära Thea und Rudolf Theiselmann

Nach dem Tode der Eheleute Kreuzmann wurde einzige Tochter Thea Erbin des Anwesens. Schon seit ihrem 16. Lebensjahr war sie im elterlichen Betrieb tätig und dort wegen der sehr starken Sehbehinderung ihrer Mutter unentbehrlich geworden. Deshalb verblieb sie auch nach ihrer Heirat im Jahre 1944 zur Unterstützung ihrer Mutter im elterlichen Betrieb und nahm mit ihrem Ehemann Wohnung im Haus Kreuzmann. Nach einer kurzen Übergangszeit wurde dem älteren Sohn, Ernst-Rudi, am 1. Januar 1977 das Unternehmen verantwortlich übergeben. Der jüngere Sohn Heinz studierte Rechts- wissenschaften und wurde Rechtsanwalt und Notar. Nach Pensionierung des Ehemannes, der über 40 Jahre im Dienst der Bundesbahn- direktion in Münster gestanden hatte, verlegten Ende 1977 Eheleute Thea und Rudolf Theiselmann ihren Wohnsitz nach Münster, um dort in ihrem schönen Eigenheim gemeinsam den wohlverdienten Ruhestand zu genießen. Mögen ihnen noch viele, viele Jahre in Gesundheit beschieden sein.

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Seite 131
Ära Theiselmann 1977 - 1991

Foto:
Gastronom Ernst-Rudi Theiselmann

Ernst-Rudi Theiselmann
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Seite 133
EINE ÜBERRASCHUNG
bereiteten Fußballerinnen und Fußballer von Schwarz-Weiß Esch ihrem Vereinswirt Ernst-Rudi Theiselmann und seiner jungen Frau Gudrun, als das junge Paar nach der Trauung die Herz-Jesu-Kirche in Püsselbüren verließ. Dem Glückwunsch des Nachwuchses schließt sich die ganze Sportgemeinde Schwarz-Weiß-Esch an, die nun bereits in der dritten Generation im "Haus Kreuzmann" von der Familie Kreuzmann-Theiselmann betreut wird.

Ernst-Rudi Theiselmann - Gudrun Theiselmann, geb. Scharein

Einladung
Hochzeitsfeier in unserem Hause "Hotel Haus Kreuzmann" Trauung in der Herz-Jesu-Kirche

Gastronomen-Paar
Ernst-Rudi Theiselmann, geb. 4.9.1946 in Ibbenbüren Gudrun Theiselmann, geb. Scharein, geb. 7.11.1954 in Hörstel Heirat man 29.7.1977 in Ibbenbüren

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Seite 135
Erlaubnisbescheid
Ernst-Rudo1f Theiselmann, geboren am 04.09. 1946 in Ibbenbüren, wohnhaft Ibbenbüren, Zum Esch Nr. 21 wird hiermit auf Grund § 2 des Gaststättengesetzes (GastG) vom 5. Mai 1970 (BGBI. I S. 465) in der zurzeit geltenden Fassung sowie der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes die Erlaubnis zum Betriebe einer Schank- und Speisewirtschaft mit Beherbergungs-Betrieb erteilt.

Die Erlaubnis berechtigt zum Ausschank folgender Getränke

A
alkoholhaltige Getränke. Die Erlaubnis zum Ausschank alkoholischer Getränke schließt die Erlaubnis alkoholfreier Getränke ein [§ 3 (3) GastG]
B
Abgabe von zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle.
C
Beherbergung von Gästen

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Für die Ausübung des Gewerbebetriebes werden nach Maßgabe der diesem Erlaubnisbescheid angehefteten Zeichnungen Beschreibungen folgende Räume und Plätze zugelassen:

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Schank- und Speiseraum 90,13 m2
Gastzimmer 27,69 m2
Gastzimmer 53,29 m2
Kegelzimmer 52,21 m2
(5 u. 6) Saal 299,08 m2
(7- 9) Fremdenzimmer

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spacer Die Erlaubnis wird auf Grund § 5 des Gaststättengesetzes mit folgenden Auflagen verbunden:

1
Das nach § 18 BSeuchG für die im Gaststättengewerbe Beschäftigten erforderliche Gesundheits-Zeugnis muss vorhanden sein, es ist auf Verlangen der zuständigen Behörde zur Einsicht vorzulegen.
Gemeinschafts-Handtücher dürfen nicht verwendet werden

2
Für die Beseitigung der festen Abfallstoffe sind feuerfeste Abfalleimer mit Deckel zu verwenden
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Seite 136
Diese Erlaubnis gilt nur für die im Erlaubnisbescheid bezeichnete Person und die angegebenen Räume und Plätze. Sie erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen hat oder den Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Ausübung des Gewerbes durch einen Stellvertreter ist nur mit besonderer Erlaubnis (Stellvertretungserlaubnis) der zuständigen Behörde gestattet. Bei jedem Wechsel der Stellvertretung ist eine neue Erlaubnis erforderlich. j Die Betriebsräume unterliegen der ständigen Überwachung der zuständigen Behörde. Die Dienstkräfte der zuständigen Behörde sind befugt, Grundstück und Geschäftsräume des Betriebes zu betreten und dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen. Die jeweils geltenden Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und die Vorschriften über die Sperrzeit sind zu beachten. Auf § 28 GastG wird besonders hingewiesen. Die darin aufgezählten Ordnungswidrigkeiten können nicht nur bei Vorsatz, sondern auch bei Fahrlässigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Deutsche Mark geahndet werden.
Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis (§ 15 GastG)
Die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes ist zurückzunehmen,

………Weiterer Text siehe Original

Ibbenbüren, den 2.11.1983
Die Ordnungsbehörde der Stadt Ibbenbüren
Komnik

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100 Jahre Dienst am Gast
Ära Ernst-Rudi und Gudrun Theiselmann
Am 1. Januar des Jahres 1977 wurde dem jetzigen Besitzer des Unternehmens, Ernst-Rudi Theiselmann, Enkelsohn des Namensgebers "Haus Kreuzmann", das Anwesen in vierter Generation verantwortlich übergeben mit der Auflage, das Unternehmen für alle Zeiten unter dem Namen "Haus Kreuzmann" weiterzuführen. Ernst-Rudi, ältester Sohn der Eheleute Thea und Rudolf Theiselmann, war schon frühzeitig auf Übernahme und Weiterführung des Betriebes vorbereitet worden. Nach Abschluss der Höheren Handelsschule in Ibbenbüren und Besuch der Hotel-Fachschule in Bad Reichenhall erhielt er seine Ausbildung zum Hotel- und Gaststätten-Kaufmann im Park-Hotel in Bremen. Am 29. Juli 1977 heiratete Ernst-Rudi Theiselmann seine Frau Gudrun, geb. Scharein aus Hörstel, die sich vorher umfassend im bekannten und gutgeführten Haus "Deutscher Vater" in Münster-Handorf in allen Bereichen der Gastronomie, und hier besonders in der Küchenführung, hatte ausbilden lassen. Nun gingen junge Kräfte ans Werk und führten den Auf- und Ausbau des Betriebes weiter fort, unternahmen umfangreiche Renovierungen und Verschönerungen im Gaststätten-, sowie Verbesserungen und Modernisierungen im Hotelbereich und schafften die persönliche Atmosphäre, die heute das Haus erfüllt und die die Gäste immer so gerne wiederkommen lässt. Dies machen auch nachstehend die Pressemitteilungen über einige Jubiläumsveranstaltungen im Haus Kreuzmann deutlich.

Der Hegering Ibbenbüren feiert sein 40. Jägerfest bei Kreuzmann

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Seite 138
60 Jahre Schwarz-Weiss Esch 1930 - 1990
Treff im Vereinslokal bei Sieg -bei Niederlagen erst recht
Haus Kreuzmann

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Seite 139
JUBILÄUMS-TANZTURNIER
der DEUTSCHEN SONDERKLASSE
in den latein-amerikanischen-Tänzen
1991
um den EHRENPREIS DER STADT IBBENBÜREN 1991
im Rahmen eines festlichen Balles
Sonnabend, den 19. Januar 1991, 19.30 Uhr Hotel ,,Haus Kreuzmann"

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Seite 141
Das Hotel-Restaurant Haus Kreuzmann Man muss heute schon einige Augenblicke im Nachdenken verharren, um sich vorstellen zu können, wie sich noch vor Jahren das Äußere und das Innere des Haus Kreuzmann darboten. Wie einladend sich heute das Haus Kreuzmann als "Hotel-Restaurant" darstellt, zeigen im Hausprospekt Ausstattung, Angebot und Leistungen des Hauses. Auch ein "Party-Service" des Hauses Kreuzmann verdient erwähnt zu werden, wird er doch immer mehr und umfangreicher in Anspruch genommen. Die nachstehenden Bilder und Fotos geben Aufschluss.

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Seite 145


Foto
Gastronomenpaar
Ernst-Rudi Theiselmann
geb. 4.September 1946 in Ibbenbüren
und Gudrun Theiselmann, geb. Scharein
geb. 7. November 1954 in Hörstel

Ernst-Rudi und Gudrun
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Seite 146
Ausblick
Unser aller Wunsch
Möge es dem Gastronomen-Paar Ernst-Rudi und Gudrun Theiselmann gelingen, Erbe und Auftrag des Haus Kreuzmann in der nunmehr vierten Generation mit Glück und Erfolg zu erfüllen. Überlassen wir es dem Schicksal, dass es nach dem schrecklichen Unfalltod ihres hoffnungsvollen Sohnes und Erbnachfolgers Tobias, der Tochter Luisa vergönnt sein möge, was der Ahnen Mut und Kraft begonnen, in der dann fünften Generation erfolgreich weiterzuführen.

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Seite 147
100 Jahre Dienst am Gast
Rückblick
Der Fortschritt hat seit dem Jahre 1891 manches verändert im Haus Kreuzmann, unverändert aber blieb der Geist, mit dem vor 100 Jahren die Vorfahren ans Werk gegangen sind. 100 Jahre Familienbesitz zeugen nicht nur von Bodenständigkeit, sondern vielmehr von Fleiß, Arbeit und Leistung mehrerer Generationen, wie das Lebensbild im Haus Kreuzmann in seiner jetzt 100jährigen Geschichte gezeigt hat. Auch die schlimmen Auswirkungen und Zerstörungen während zweier Weltkriege und die Schicksalsschläge durch den Soldaten- und Unfalltod hoffnungsvoller Söhne und Erbnachfolger, wie schmerzlich sie auch alle sein mussten, haben es nicht vermocht, Weiterbestehen und Fortschritt des Unternehmens aufzuhalten. Und darum ist hier versucht worden, die 100jährige Geschichte des Hauses aus noch vorhandenen Urkunden und Schriftstücken, aus mündlichen Überlieferungen und aus Unterhaltungen mit älteren Püsselbürener Bürgern und aus eigenem Erlebnissen und Erfahrungen während meiner fast 50jährigen Zugehörigkeit zur Familie und zum Haus Kreuzmann zusammengetragen und für unsere Nachkommen aufzuschreiben.

Münster, im März 1991
Rudolf Theiselmann, geb. 28.10.1914 in Hörstel

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Haus-Recherche Kreuzmann
Zum Esch 21 war Püsselbüren 35, heute Haus Kreuzmann
1889 hat Gerhard Apke laut Chronik das Haus Püsselb. 35 gebaut,
1905 Gerhard Apke, Wirt, Püsselb. 35
1930 Ernst Kreuzmann, Wirt, Apke, Theresia, Landwirtin, Püsselb. 35
Apke wohnt nun Püss. 167 - Birkhof 6
1939 Ernst Kreuzmann, Wirt, Püsselb. 35
1939 Alfons Apke, Bauer, Püsselb. 35
1949 Ernst Kreuzmann, Wirt, Zum Esch 21, Tel. 211, Kolonialwaren, Bäckerei
1952 Ernst Kreuzmann, Wirt, Zum Esch 21
1956 Ernst Kreuzmann, Wirt, Zum Esch 21
1958 Kreuzmann, Ernst, Wirt, Zum Esch 21
1958 Ernst Kreuzmann, Gastwirtschaft, Fremdenzimmer
Doppel-Scherenbahn, Saalbetrieb, Im Ausschank: Dortmunder Kronenbier, Esch,
Fernruf: Ibbenbüren 2211

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Der Urhof Abke (Apke), heute Kirchstr. 2
Flur 8, Parzelle 511 aus 81
1813 Heinr. Abke genannt
1825 Urkarte - Hof Abke, alter Hof schwarz eingetragen
1867 Abke, Neubau rot eingetragen
1895 etwa Neubau entstanden, Mittelwert
1905 Wilhelm Wiethölter, Bergmann
1930 Wilhelmine Wiethölter, Landwirtin
1939 Wilhelmine Wiethölter, Witwe, Friedrich W., Bergmann, Hertha W.
1952 Wilhelm Wiethölter, Bergmann
1956 Heinrich Ungruhe, Tischlerei

Schreiben an die Oberpostdirektion Münster
Postgeschichte Seite 565

RUDOLF THEISELMANN
Münster, den 23.7.1990
Gallenkamp 16
4400 Münster

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An die
Oberpostdirektion
4400 Münster

Betreff
Festschrift für 100 - Jahrfeier der Gastwirtschaft
"Haus Kreuzmann" in Ibbenbüren-Püsselbüren.

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Sehr geehrte Damen!
Sehr geehrte Herren!
Aus Anlass des 100-jährigen Bestehens des "Haus Kreuzmann" (früher Apke) in Ibbenbüren-Püsselbüren wird eine Festschrift über den Werdegang des Hauses vorbereitet. Am 12.3.1891 wurde dem Colon Gerhard Apke in Ibbenbüren - Püsselbüren die Erlaubnis zum Betriebe einer Schenkwirtschaft durch den Kreisausschuss des Kreises Tecklenburg erteilt. Aus der Überlieferung geht hervor, dass mit der Eröffnung der Haltestelle (Zug) "Esch-Westf." am 1.8.1889 die Postverwaltung in der Schenkwirtschaft Apke eine "Poststube" für die Bevölkerung von Püsselbüren einrichten ließ. Da diese Tatsache aus unseren Unterlagen nicht ersichtlich ist, möchte ich Sie bitten, prüfen zu lassen, ob aus Ihren Unterlagen und Akten angegeben werden kann, ob und unter welchen Bedingungen in dem Hause die Poststelle verwaltet worden ist. Es wäre für mich als Angehöriger der Familie interessant, diesen Punkt in der Festschrift für alle Püsselbürener aufführen zu können. (Es gibt ein Exemplar der Festschrift im Haus Kreuzmann). Denn noch heute wird im Hause Kreuzmann von der "Alten Poststube" gesprochen. Für Ihre Mühewaltung im Voraus meinen Dank und mit Spannung sehe ich Ihrer Antwort gern entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
R. Theiselmann

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Es erfolgte scheinbar keine Antwort.
In der Datei Postgeschichte, Leitbereich Ibbenbüren von Cl. Beckemeyer
findet sich folgender Eintrag:
1.1.1891 - In Esch wird bei Gerhard Apke eine Posthülfsstelle eingerichtet.


Transkription der Original-Handschriften

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26.4.1893
Der Kreisausschuss des Kreises Tecklenburg

Tecklenburg, 26.4.1893
N°306

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An
Herrn Colonen und Wirth
Gerhard Apke, Püsselbüren
p. C. des Amts Ibbenbüren


Auf Ihr Gesuch vom 1. April d.J. um Ertheilung der Concession zum Betriebe der Gastwirthschaft in ihrem Hause wird Ihnen nach näherer Prüfung der Sachlage und Anhörung der dortigen Ortspolizei und Gemeindebehörde hierdurch eröffnet, dass dem Antrage mit Rücksicht auf § 33 der Reichs-Gewerbe-Ordnung vom 21 Juni 1809 (21. Juli 1883) nicht stattgegeben werden kann, weil ein Bedürfnis zur Errichtung einer Wirthschaft in Ihrem Hause nicht vorliegt. Die eingereichte Zeichnung erfolgt anbei zurück. Gegen diesen Bescheid steht Ihnen innerhalb 2 Wochen nach dessen Zustellung der dem Kreisausschusse einzureichende Antrag auf mündliche Verhandlung im Verwaltungsstreitverfahren zu. Abschrift geht brm. an Herrn Amtmann Dittrich Wohlgeboren, Ibbenbüren

Auf den Bericht vom 10. April d. J. N° 2475 zur Kenntnisnahme und Aushändigung des anliegenden Bescheides an den G. Apke gegen Empfangsbescheinigung, welche innerhalb 10 Tagen einzureichen ist.
Der Kreisausschuss des Kreises Tecklenburg
Belli

1. Empfangsbescheinigung hinzufügen
2. Ad acta XIY 5.

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21.6.1890
Der Bezirks-Ausschuss zu Münster
Im Namen des Königs

In der Verwaltungsstreitsache des Colon Gerhard Apke zu Püsselbüren, Kläger, wegen Ertheilung der Konzession zum Betriebe einer Kaffee-, Wein-, und Bierschenke hat der Bezirksausschuß zu Münster in seiner öffentlichen Sitzung am 9. Mai 1890, an welcher teilgenommen haben

1. Als Vorsitzender: Verwaltungsgerichts- Direktor Wiesmann
2. Als Beisitzer: Regierungs-Rath Brenken
3. " " Oeconomie-Rath Winkelmann
4. " " Kaufmann Bitter
5. " " Kreisgerichts- Rath a. D. Ficker

Als Protokollführer der Regierungs- Sekretär Sicke, nach stattgehabter mündlicher Verhandlung entschieden, daß auch die Berufung des Klägers die Entscheidung des Kreis-Ausschusses zu Tecklenburg vom 8. Januar 1890 aufzuheben ist, in der Sache selbst aber dahin zu entscheiden, daß dem Kläger die nachgesuchte Konzession zum Betriebe einer Kaffee-, Wein-, und Bierschenke zu versagen ist, demselben auch die Kosten und die baren Auslagen des Verfahrens zur Last zu legen sind und es auch bei dem vom Kreis-Ausschusse angenommenen Streitwerthe von 500 Mark zu belassen.

Von rechts Wegen

Gründe
Bezüglich des Sachverhaltes wird zunächst auf die Entscheidung des Kreis- Ausschusses zu Tecklenburg vom 8. Januar dieses Jahres, welche in ihren Gründen eine vollständige und zutreffende Darstellung der damaligen Sachlage enthält, verwiesen.
Gegen eben erwähntes Urtheil wurde Kläger mit seinem Antrage auf Ertheilung der Konzession zum Betriebe einer Kaffee-, Wein-, und Bierwirtschaft in seinem Hause abgewiesen, es hat derselbe fristgerecht Berufung eingelegt, und unter Beziehung auf seinen früher bereits geltend gemachten Gründe Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung und Ertheilung der nachgesuchten Konzession, für welche ein Bedürfnis jedenfalls vorliege, beantragt. Dem gegenüber hielt der Vertreter des öffentlichen Interesses an der Verneinung der Bedürfnisfrage im vorliegenden Falle fest und stellt Abweisung der Berufung anheim. Da in dem Termin zur mündlichen Verhandlung von den Parteien ebenfalls keine neuen Thatsachen vorgebracht wurden, so erübrigt das erstinstanzliche Erkenntnis sowohl im rechtlichen wie tathsächlicher Hinsicht einer erneuten Prüfung zu unterwerfen, und es war hiernach, wie geschehen, zu entscheiden. Ausweislich der in den Streitakten befindlichen Protokolle über die Sitzung vom 8. Januar 1890, in welchen das fragliche Erkenntnis gefällt wurde, haben an der Entscheidung außer dem Vorsitzenden 5 Mitglieder des Kreis-Ausschusses, also eine gerade Zahl von Mitgliedern theilgenommen. In diesem Falle dürfte gemäß § 40 des Landes-Verwaltungs-Gesetzes das dem Lebensalter nach jüngste gewählte Mitglied an der Abstimmung nicht theilnehmen und es hätte in dem Protokoll ausdrücklich erkennbar gemacht sein müssen, dass dieser bestimmten gerichtlichen Vorschrift entsprochen sei. Da solches nicht geschehen, so muß gefolgert werden, dass an der Abstimmung nicht, wie vorgeschrieben, eine ungerade Zahl von Richtern theil genommen hat; damit aber ist eine wesentliche Vorschrift des Verfahrens verletzt und das Erkenntnis somit nichtig, unterliegt mithin der Aufhebung. In der Sache selbst ist bei nunmehriger freien Beurtheilung jedoch den Ausführungen des ersten Richters durchweg beizutreten. Das Haus des Klägers, in welchem die neue Wirtschaft betrieben werden soll, liegt in der Bauerschaft Püsselbüren und ziemlich nahe der vor kurzem, ersichtlich nur für den Lokalverkehr neu eingerichteten Haltestelle Esch an der Osnabrücker-Rheiner Bahn. In der Bauerschaft Püsselbüren befanden sich nun, wie tatsächlich festgestellt worden ist, bereits 5 Wirtschaften; es kann mithin keine Rede davon sein, dass mit Rücksichten auf diese Bauerschaft die Errichtung einer 6ten Wirtschaft notwendig oder auch nur wünschenswert erscheinen lassen könnte. Es kann also lediglich das Interesse der an der Station Esch ein- und aussteigenden Reisenden in Frage kommen.
Die Zahl der letzteren ist nun allerdings, an sich betrachtet, nicht unerheblich, gleichzeitig ist aber auch vom ersten Gericht, dessen Mitgliedern eine genügende Kenntnis der örtlichen Verhältnisse beigemessen werden muss, thatsächlich festgestellt worden, daß der weitaus größte Theil dieser Reisenden sich aus der bei Esch nächstgelegenen Bauerschaft zusammensetzt und vorwiegend zu dem Zweck die Bahn benutzt, um an Sonn- und Feiertagen zu den Kirchen nach Ibbenbüren und Hörstel hin- und zurück zu fahren. Für diese Art von Reisenden kann aber ein Bedürfnis, vor Antritt einer an sich so kurzen Eisenbahnfahrt mit Speise oder Trank sich zu stärken, nimmermehr anerkannt werden. Für diejenigen wenigen Reisenden aber, welche, um zur Station zu gelangen, einen weiten Weg zurückgelegt haben, ist eine Gelegenheit zur leiblichen Stärkung in der auch nicht allzu weit abseits liegenden Krause`schen Wirtschaft (Wulf) vorhanden.
Musste somit die Bedürfnisfrage im vorliegenden Fall verneint werden, so folgt hieraus die Gewissheit des §33 der Reichs-Gewerbe-Ordnung (Fassung vom 1. Juli 1883) und der Ministerial- Bekanntmachung vom 14. September 1879 mit Notwendigkeit der Abweisung des klägerischen Antrages. Die Entscheidung wegen der Kosten stützt sich auf §103 des Landes-Verwaltungs- Gesetzes, während der Wert des Streitgegenstandes nach Einsicht des Kostentarifs und in Berücksichtigung des Umstandes, dass es sich um eine beschränkte Schankwirtschaft und auf dem platten Lande handelt, angemessen auf 500 Mark festzusetzen war.

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Münster, den 21. Juni 1890
Urkundlich unter Siegel und Unterschrift
Der Bezirks-Ausschuss zu Münster
i.V. Wiesmann

Kostenrechnung:
(Objekt: 500 Mark)
Pauschquantum 14 M.
Summe 14 Mark
Entscheidung: N° 1007.IV

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3.7.1893
Im Namen des Königs!

In der Verwaltungsstreitsache des Wirths Gerhard Apke zu Püsselbüren, Amt Ibbenbüren, Kläger wider
die Ortspolizei- und Gemeindebehörde der Landgemeinde Ibbenbüren (Amtmann Dittrich zu Ibenbüren und Gemeindevorsteher Verlemann zu Bockraden) Beklagte
wegen Ertheilung der Conzession zum Betriebe der Gastwirthschaft. hat der Kreisausschuß des Kreises Tecklenburg in seiner öffentlichen Sitzung vom 3. Juli 1893, an welcher Theil genommen haben:

1. Königlicher Landrath Belli als Vorsitzender
2. Rittergutsbesitzer Kröner von Vortlage
3. Hofbesitzer Overmeyer Alstedde als Mitglieder
4. Rentner Georg Kriege Lienen "
5. Fabrikant Siering Hopsten "
6. Kreisausschußsekretär Drees als Protokollführer

beschlossen), dass der Kläger mit seinem Antrag abzuweisen ist, den Werth des Streitgegenstandes auf 1000 M festzusetzen, die Kosten und baren Auslagen des Verfahrens sowie die erforderlichen baren Auslagen der obsiegenden Partei dem Kläger zur Last zu legen.

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Gründe:
Der Kläger, welcher in seinem in der Höhe der Eisenbahn- Haltestelle Esch belegenen Hause eine Wein- Bier- und Kaffeewirthschaft betreibt, stellte im April d. J. beim Kreisausschuß den Antrag auf Ertheilung der Conzession zum Gastwirthschafts-Betriebe. Zur Begründung führte er an, daß auf der Haltestelle Esch ein reger Personenverkehr stattfinde. Es würde häufig von Geschäftsleuten gg., welche mit dem Abendzuge ankommen, Nachtquartier verlangt. Schon im Hinblick auf die nahe gelegenen Steinbrüche und Ziegeleien, durch deren Betrieb eine Verkehrssteigerung erfolge, welche nach der in nächster Zeit erfolgenden Einrichtung des Güterbahnhofs auf der Station Esch noch erheblich wachsen werde, sei das Bedürfnis zur Errichtung einer Gastwirthschaft bzw. eines unbeschränkten Wirthschaftsbetriebes als unabweislich anzusehen.
Die Ortspolizei- und Gemeindebehörde verneinte die Bedürfnisfrage und es wurde der Antrag des Klägers durch Bescheid des Kreisausschusses vom 26. April d. J. wegen gelinden Bedürfnisses abgewiesen. Gegen diesen Bescheid beantragte Apke rechtzeitig neuerliche Verhandlung im Verwaltungsstreitverfahren und brachte vor, daß auf der Haltestelle Esch täglich etwa 80 Personen verkehrten, wovon wenigstens ein Drittel Fremde seien. Es komme vor, das Reisende abends irrtümlich in Esch ausgestiegen seien. Da im weiteren Umkreis eine Gastwirthschaft nicht vorhanden sei, so müsse die Errichtung einer solchen als dringend nothwendig bezeichnet werden. In der mündlichen Verhandlung legte Kläger mehrere Schreiben auswärtiger Geschäftsleute vor, welche bei ihm Logis bestellen bzw. die Errichtung einer Gastwirthschaft in seinem Hause wünschen. Die Vertreter der Polizei- und Gemeindebehörde verneinen die Bedürfnisfrage. Da gegen die Persönlichkeit des Klägers keine Bedenken vorliegen und auch die für den Wirthschaftsbetrieb bestimmten Räumlichkeiten den polizeilichen Anforderungen genügen, so konnte es nach Vorschrift des § 33 der Reichs- Gewerbe- Ordnung in Verbindung mit Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Juli 1879 und der Ministerial- Bekanntmachung vom 14. September 1879 auf die Prüfung der Bedürfnisfrage ankommen. Der Kreisausschuß vermag indessen das Vorhandensein eines Bedürfnisses für eine Gastwirtschaft auf der Haltestelle Esch nicht anzuerkennen.
Die vorhandene Wein- Bier- und Kaffeewirtschaft des Klägers ist für das auf der Haltestelle verkehrende Publikum zur Unterkunft und Erholung ausreichend. Wenn ein Bedürfnis nach Schnapsgenuss vorhanden sein sollte, so kann solches in der etwa 650 Meter vom Apkeschen Hause entfernt liegenden Schankwirtschaft von Krause (Wulf) leicht befriedigt werden. Fremde, welche auf der Haltestelle Esch aussteigen und dort übernachten wollen, gibt es außer einigen Geschäftsleuten gg., welche in den Steinbrüchen am Dickenberg bzw. auf der Ziegelei von Petroll und Comp. zu tun haben, wohl kaum. Diese wenigen Interessenten können aber recht wohl in Ibbenbüren übernachten und mit dem Frühzuge bis Esch fahren. Jedenfalls liegt kein Grund vor, wegen einiger weniger Personen, welche ein Übernachten in Esch bequemer ist, dem Kläger die erbetene Gastwirthschafts-Conzession zu ertheilen, umso weniger, als durch den mit einer Gastwirthschaft verbundenen unbeschränkten Schankbetrieb lediglich dem Brandwein-Genuss der dortigen zahlreichen Arbeiter in unnötiger und schädlicher Weise Vorschub geleistet werden würde. Es war somit, wie geschehen, zu erkennen. Die Festsetzung des Werthes des Streitgegenstandes auf 1000 M erschien angemessen, weil es sich um die Conzessionierung einer unbeschränkten Gastwirthschaft handelt.
Die Entscheidung wegen der Kosten ergibt sich aus § 10 des Landes- Verwaltungs-Gesetzes vom 30. Juli 1883.
Der Kreisausschuß des Kreises Tecklenburg
R. Kröner

Vorstehende Entscheidung wird hierdurch für die Beklagte mit dem Bemerken ausgefertigt, dass den Parteien gemäß § 82 und 85 des Landes- Verwaltungs- Gesetzes vom 30. Juli 1883 innerhalb zwei Wochen nach der Zustellung die Berufung hiergegen an den Bezirksausschuss zu Münster zusteht. Die Berufung ist nach § 86 loc. lit.innerhalb dieser Frist bei Verlust des Rechtsmittels bei dem Kreisausschuss hierselbst schriftlich anzumelden und zu rechtfertigen. Die bezüglichen Schriftsätze sind in 2 Ausfertigungen eizureichen.

Der Kreisausschuß des Kreises Tecklenburg
i.V
. R. Kröner

Kostenberechnung
Pauschquantum nach Tabelle C

Comm 4 des Tarifs vom 27. Februar 1884
bei einem Objekt von 1000 M.
20 M.
Festgesetzte bare Auslagen des Amtmannes Dittrich
und des Gremien-Vorstehers Verlemann für den Termin am 3. Juli 1893
21,50M.
Porto gg. Auslagen
Nichts
= 44,50M.
An Herrn Amtmann Dittrich, Wohlgeboren
Ibbenbüren

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24.11. 1893.1
Der Bezirks-Ausschuss zu Münster
Im Namen des Königs
In der Verwaltungs-Streitsache des Wirths G. Apke zu Püsselbüren, Klägers und Berufungsklägers,
wider die Ortspolizei -und Gemeinde- Behörde zu Ibbenbüren, Beklagte und Berufungsbeklagte, wegen Ertheilung der Conzession zum Betriebe der Gastwirthschaft, hat der Bezirksausschuß zu Münster in seiner öffentlichen Sitzung am 24ten November 1893, an welcher theilgenommen haben:

1. Als Vorsitzender: Verwaltungsgerichts-Direktor Wiesmann
2. Als Beisitzer: Regierungs-Rath Dr. Piutti,
3. Kreisgerichts-Rath a. d. Ficker
4. Dr. Ostrup
5. Oekonomie-Rath Winkelmann

nach stattgehabter mündlicher Verhandlung entschieden: dass auf die Berufung des Klägers das Erkenntnis des Kreis-Ausschusses zu Tecklenburg vom 3. Juli 1893 aufzuheben und dem Kläger die Konzession zum Betriebe der Gastwirtschaft in dem Hause Püsselbüren N° 35 zu ertheilen, die Kosten des Verwaltungsstreites, unter Festsetzung des Streitwertes auf 1250 Mark für beide Instanzen- dem Beklagten zur Last zu legen, Das Kosten-Pauschalquantum jedoch außer Ansatz zu lassen.

Von rechts Wegen

Gründe:

Der Berufungskläger hatte bereits im Jahre 1890 den Antrag gestellt, ihm die Erlaubnis zum Ausschanke von Wein, Kaffee und Bier in seinem in der Nähe der Eisenbahnhaltestelle Esch belegenen Hause zu ertheilen. Er war aber unter Verneinung der Bedürfnisfrage sowohl vom Kreis-Ausschuße des Kreises Tecklenburg, als auch auf Berufung im Verwaltungsstreitverfahren vom Bezirks-Ausschuß endgültig am 9. Mai 1890 mit seinem Antrage abgewiesen worden. Jetzt ist er im Besitze dieser Konzession, und ist anzunehmen, dass der Kreis-Ausschuss ihm dieselbe unter Berücksichtigung der veränderten Verhältnisse und Anerkennung des Bedürfnisses ertheilt hat. Im gegenwärtigen Verwaltungsstreite handelt es sich um einen weiteren Antrag des Klägers auf Erlaubnisertheilung zum Betriebe einer Gastwirthschaft, , den derselbe am 1. April 1893 gestellt hat. Nachdem der Amtmann in Uebereinstimmung mit dem Gemeinde-Vorsteher das Bedürfnis hierzu verneint hatte, bestätigte der Kreis-Ausschuß den ablehnenden Vorbescheid seines Vorsitzenden nach stattgehabter mündlicher Verhandlung am 3. Juli 1893 unter Verurtheilung des Klägers in die Kosten und Festsetzung des Streitwerthes auf 1000 Mark. In den Urteilsgründen wird das Bedürfnis zur Errichtung einer Gastwirthschaft deshalb verneint, weil 650 Meter vom Apkeschen Hause die Schankwirthschaft von Krause liege und es nicht wünschenswert sei, dem Brandweingenuß der dortigen zahlreichen Arbeiterbevölkerung durch einen neuen Schankbetrieb, wie solcher mit der Gastwirthschaft verbunden ist unnötiger und schädlicher Weise Vorschub zu leisten, und weil andererseits Fremde, welche in Esch gern übernachten wollten, hierzu in Ibbenbüren hinreichend Gelegenheit fänden, von wo sie dann Morgens mit dem Frühzuge leicht nach Esch fahren könnten. Gegen diese Erkenntnis hat Kläger frist- und formgerecht am 12. August a. cur. Berufung eingelegt. Die beklagte Ortspolizeibehörde, vertreten durch den Amtmann des Amtes Ibbenbüren, sowie der Gemeinde-Vorsteher beantragen die Verwerfung der Berufung unter Bezugnahme auf ihre Ausführungen in erster Instanz. Es war jedoch, wie geschehen, zu erkennen. Der Fremdenverkehr an der Eisenbahnstation Esch hat sich in den letzten Jahren bedeutend gesteigert und wird daselbst neben der bisher bestehenden Personenhaltestelle jetzt auch eine Güter-Expedition eingerichtet

In der Nähe des Bahnhofes befinden sich mehrere industrielle Betriebe, welche häufig von auswärtigen Geschäftsreisen besucht werden. Kläger behauptet und hat dieses durch Vorlage mehrerer zum Theil mit vielen Unterschriften versehenen Schriftstücken erhärtet, dass wiederholt das Bedürfnis für Nachtquartier in der Nähe der Station Esch hervorgetreten ist; auch der im Termin anwesende Gemeinde-Vorsteher Verlemann erkannte das Bedürfnis für eine Gastwirthschaft an, er wünschte jedoch jede Vermehrung von Schankwirthschaften zu vermeiden. Die Annahme des Vor-Richters, daß Geschäftsleute, welche in Esch übernachten wollten, dies auch ebenso gut in Ibbenbüren könnten, ist insofern nicht ganz zutreffend, als diejenigen Reisenden, welche Abends in der Richtung von Rheine in Esch eintreffen, bis Ibbenbüren weiter fahren müssten und erst am anderen Morgen 7.39 von Ibbenbüren nach Esch zurückkehren könnten, also die Reise von Esch nach Ibbenbüren und zurück nur zur Erlangung eines Nachtquatiers machen müssten. Ueberhaupt läßt sich ein Bedürfnis für eine Gastwirthschaft in der Nähe einer Eisenbahn-Station, auf der ein durchschnittlicher täglicher Personenverkehr von 80 Personen stattfindet- wie Kläger unwidersprochen behauptet- nicht ableugnen. Wenngleich daher auch dem Vorderrichter darin vollständig beizupflichten ist, daß eine Vermehrung von Gast- und damit auch von Schankwirthschaften auf dem platten Lande nach Möglichkeit vermieden werden muß, um dem so schädlichen Brandweingenuß keinen weiteren Vorschub zu leisten, so müßte doch im vorliegenden Falle das Bedürfnis für eine Gastwirthschaft bejaht werden, umso mehr als auch der Vorderrichter in Abänderung seiner früheren Entscheidung das Bedürfnis für eine beschränkte Schankwirthschaft schon bejaht hat. Da ferner weder die Person des Klägers, noch die Wirthschaftsräume in dem klägerischen Hause nach dem Urteil der beklagten Orts-Polizei- und Gemeinde-Behörde zu Bedenken Anlaß bieten, so war nach dem Klageantrage zu erkennen. Der Werth des Streitgegenstandes musste, da es sich um den Betrieb einer uneingeschränkten Gastwirthschaft handelt, wobei zu berücksichtigen ist, daß Kläger sich schon im Besitze einer Konzession zum Betriebe einer beschränkten Schankwirthschaft befindet, entsprechend höher angenommen werden und ist sachgemäß auf 1250 Mark festgesetzt. - N° VII des Kosten-Tarifs.- Im Uebrigen stützt sich die Entscheidung betreffs der Kosten auf den § 103 und 107 des Landes-Verwaltungs- Gesetzes.

Urkundlich unter Siegel und Unterschrift
Der Bezirks-Ausschuss zu Münster
Wiesmann

Entscheidung
N° 4306. IV

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24.11. 1893.2
Ibbenbüren, den 24. November 1893
Herrn Amtmann, Wohlgeboren, Ibbenbüren!
Ich fühle mich veranlasst, Ihnen Hochwohlgeboren hierdurch mitzutheilen, dass in Püsselbüren in den Wirthschaften eine Zeit lang die erste Schwärmerei ist, denn bei G. Abke werden ganze Nächte hindurch Karten gespielt und Bier getrunken. Ja selbst wenn die Leute betrunken sind, dann wird ihnen vom Abke was vorgesungen und sie werden dadurch immer mehr zum Trinken gereizt. Wenn die Leute betrunken sind, können sie sich so (viel) viel Glas Bier verlangen wie sie wollen, es wird ihnen gegeben. Auch muss er vor kurzer Zeit wieder Schnaps verabreicht haben. Auskunft über diese Theile kann jedenfalls geben Abke seine Magd und der Vorsteher (vom Bahnhof) von Esch bei G. Abke Clemens Artmeier, welcher in Kost ist bei Heinrich Jasper Ibbenbüren. (Die Gastwirtschaft, so wie erzählt wird, will er nur haben wegen der Schnapsschenke, die Gastwirtschaft wird wohl nicht viel einbringen.) In Nachhinein schwärmen, das geht es auch bei Krause und Friedrich Veith, Dickenberg. Ich hoffe doch, dass Sie, Hochwohlgeboren so gütigst sein wollen, dem Übel abzuhelfen.
Mit aller Hochachtung
N.N.
(Polizeidiener Loismann)

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20.1.1894. 1
Tecklenburg, den 20. Januar 1894

An
Herrn Amtmann Dittrich
Wohlgeboren, Ibbenbüren

Auf den Bericht vom 8. Januar d. J. N° 9017 erwidere ich Euer Wohlgeboren, dass dem Colonus G. Apke zu Püsselbüren N° 35 die Konzession zur Wein-, Bier-, und Kaffeewirthschaft in seinem Hause hiermit ertheilt wird. Gleichzeitig übersende ich Ihnen den ausgefertigten Wirthschafts-Elaubnisschein zur Notiznahme und Aushändigung mit dem Veranlassen, die genaue Erfüllung der gestellten Konzessions-Bedingungen streng überwachen und für dies Inzugangs-Stellung des Apke bei der Gewerbesteuer Sorge tragen zu wollen. Die von dem Conzssionierten einzuziehenden Stempelkosten ad 1,50 habe ich per Postnachnahme erhoben. Der Vorsitzende des Kreisausschußes Belli Landrath

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20.1.1894.2
Der Kreisausschuss des Kreises Tecklenburg

Wirtschafts-Erlaubnis-Schein

Dem Clonen Gerhard Apke zu Püsselbüren wird hierdurch auf Grund des § 33 der Reichsgewerbeordnung vom 2. Juni1869/ 1. Juli 1883 in Verbindung mit § 114 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 die Erlaubnis zum Betriebe einer Gastwirthschaft in dem in der Bauerschaft Püsselbüren, Gemeinde Ibbenbüren belegenen unter N° 35 des Katasters aufgeführten Hause ertheilt. In diesem Hause hat derselbe zwei geräumige, gehörig eingerichteten Schankzimmer für den Wirtschaftsbetrieb stets disponiert zu halten, ferner 5 Schlafzimmer, eine Stallung für 10 Pferde und einen besonderen Abort nebst Pissoir für die Gäste einzurichten. Den Nachweis, dass diese Räume sämtlich entsprechend eingerichtet sind, hat der Konzessionswirth vor Beginn des Gewerbebetriebes zu erbringen und es gilt dieser Nachweis und die Fortdauer dieser Einrichtung als Bedingung der Konzession. Dieser Erlaubnisschein ist nur für die Person des Gewerbetreibenden selber und nur für das oben bezeichnete Lokal gültig und mithin, sobald hierin eine Änderung eintritt, von selbst erloschen. Wird das bezeichnete Gewerbe in einem anderen Lokale fortgesetzt oder von den in dieser Genehmigung festgesetzten Bedingungen abgewichen, so erfolgt nach § 147 der Gewerbeordnung eine Bestrafung mit Geldbuße bis 300 Mark oder im Unvermögensfalle mit verhältnismäßiger Gefängnisstrafe bis zu 6 Wochen. Die Wirthschaft muss spätestens binnen 8 Monaten von heute an eröffnet werden, widrigenfalls die erteilte Konzession erlischt.

Tecklenburg, den 20. Januar 1894
Der Kreisausschuss des Kreises Tecklenburg

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26.1.1894
1. Loismann zur Feststellung, ob Apke die Wirtschaftsräume und Stallungen, die nach den Auflagen der Conzession zur Bedingung gemacht sind, auch so hergestellt hat.
2. acta 10 Tagen
Der Amtnann
Dittrich

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15.5.1895
An die Ortspolizei- und Gemeindebehörde
zu Ibbenbüren

z.H. des Herrn Amtmann Dittrich Wohlgeboren, Ibbenbüren
und des Herrn Gemeindevorstehers Verlemann, Wohlgeboren-Bockraden
mit dem Ersuchen um Empfangsbescheinigung in 3 Tagen. Sofern gegen den Feststellungsbeschluss keine Beschwerde erhoben werden sollte, wird ersucht, die festgesetzten baren Auslagen der Kürze und der Kosten-Erfordernis wegen dem Liquidenten direct zu zahlen bzw. die Gemeindekasse zur Zahlung anzuweisen und vom Geschehenen Mittheilung zu machen.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses
Belli
Landrath

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1.8.1912
H. Fortmann Bäckerei und Conditorei, Vechta i. O
.
Ernst Kreuzmann aus Dinklage in Oldenburg hat bei mir vom 1. September 1907 bis 1. September 1912 als Bäckerlehrling gearbeitet. Derselbe hat sich während dieser Zeit treu fleißig und umsichtig erwiesen so dass er in dieser Zeit das Bäckerhandwerk gründlich erlernt hat, und ich wünsche dem jungen Mann in seinen ferneren Unternehmungen Glück und Wohlergehen.

Vechta im Aug.1912
H. Fortmann

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30.8.1912
Gesellenprüfungszeugnis
Der Bäckerlehrling Ernst Kreuzmann, geboren am 12.Jan. 1895 in Dinklage i. Oldb. welcher während 3 Jahren, vom 1ten Sept. 1909 bis 1ten Sept. 1912 bei Herrn Bäckermeister H. Fortmann zu Vechta das Bäcker-Handwerk ordnungsmäßig erlernt hat, hat heute vor dem unterzeichneten, auf Grund § 131 der Reichsgewerbeordnung errichteten Gesellen-Prüfungsausschuss nach Maßgabe der vom Großherzglichen Ministerium des Innern zu Oldenburg im Einvernehmen mit der Handwerkskammer zu Oldenburg erlassenen
Gesellenprüfungsordnung
die Gesellenprüfung im Bäcker-Handwerk mit den Prädikaten:
In der praktischen Prüfung: recht gut
In der theoretischen Prüfung: genügend
bestanden.
Indem wir ihm auf seinem Lebensweg Glück wünschen, erklären wir ihn hiermit zum Gesellen und erteilen ihm dieses Gesellenprüfungszeugnis, welches von ihm eigenhändig unterschrieben worden ist
Vechta, den 30.Aug.1912
Der Gesellenprüfungsausschuss der Handwerkskammer zu Vechta
Für das Bäcker-Handwerk
Kramer, Vorsitzender
Joh. Borjat, Meister-Beisitzer;
Heinr. Borjat, Gesellen-Beisitzer;
Ernst Kreuzmann, Lehrling

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21.2.1920
Stadtarchiv Ibbenbüren
Akten Nr. C 487
Esch, den 21.2.1920
Falls meinem Schwiegervater Ernst Kreuzmann die Genehmigung zum Betriebe einer Gastwirtschaft erteilt wird, verzichte ich auf die Gast- u. Schankkonzession
Frau Witwe Apke

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7.6. 1970
Zur Goldenen Hochzeit die besten Wünsche
und recht herzliche Grüße aus Beckum sendet Ihnen
von ganzem Herzen Ihre Familie Heinz Leggemann

Es ist ein Freudentag, hört ihr lieben Leute,
50 Jahre vereint sind sie nun heute,
Die Pferde zu Hause und auf der Bahn,
die hatten dem Ernst es immer angetan

1920 kam Käthchen, sie war hübsch und fein,
Ernst nahm sie bei der Hand und ließ die Pferde allein

Mit der Zeit war die Liebe nicht mehr so interessant
und schon hatte er sich den Pferden wieder zugewandt
Doch das beste Pferd in seinem Stall;
ist und bleibt "Mutti" auf jeden Fall. Euer Molli

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(Gratulanten)
Bernhard Wenker
Hans Ruhoff,
Jule Dieberg,
Alois Hovemann,
Walter Friedrich,
Oma Metha,
Franz Fröhle,
Josef Kleine,
Fritz Semmel,
Hermann Haber,
Rudi Teisselmann,


Hubert Petereck,
Hubert Biesmeyer,
Hugo Igelbrink
B. Frieling
Rosemarie Niemann,
Wilhelm Diller,
Julius Sauerland,
Karl Oberliesen,
Otto Niermann
Bernhard Füsting,
Karl Frischen.
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Fotos :: Kreuzmann - 100 Jahre Dienst am Gast



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Das Gründer-Ehepaar
Ernst-Theiselmann
Ernst Kreuzmann
 
 
Colon Heinrich, Gerhard Apke
Geb. 12. Januar 1895
Bäcker und Konditor
 
 
Ehefrau Theresia geb. Borchert
Gest. 9. Mai 1976
 


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Ehepaar Ernst und Katharina,
Ernst Kreuzmann
Ernst Krezmann mit Enkeln    Heinz und Ernst-Rudi
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Ehepaar Ernst und Katharina,
Ernst Kreuzmann
Ernst Krezmann mit Enkeln
 
 
Kreuzmann, geb. Apke.
 
Heinz und Ernst-Rudi
 
 
Heirat 8. Juni 1920
     


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Heinz Kreuzmann
"Mutti" Kreuzmann
Thea, die Tochter von   Katharina Kreuzmann.
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Heinz Kreuzmann
"Mutti" Kreuzmann
Thea, die Tochter von
 
     
Katharina Kreuzmann.
 


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Ernst Kreuzmann mit Enkel Heinz
Flieger haben auf einen Zug    geschossen 1.1.1945
Flieger haben auf einen Zug    geschossen 1.1.1945
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Ernst Kreuzmann mit Enkel Heinz
Zerstörung nach Bombenangriff
Zerstörung nach Bombenangriff
 
 
und den Siegerpferden
am 1.1.1945
am 1.1.1945
 


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Gasthaus um 1890,
Gasthof um 1920,
Jäger Ernst Kreuzmann
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Gasthaus um 1890,
Gasthof um 1920,
Jäger Ernst Kreuzmann
 
 
Links ist noch kein Haus
     


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Kreuzmann
Kreuzmann nach 1945 mit OG
Kreuzmann nach 1945 mit OG
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Kreuzmann. Nochmalige
Kreuzmann nach 1945 mit OG
Kreuzmann nach 1945 mit OG
 
 
Erweiterung 1965/66
     


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Der Anbau rechts ist weg
Kreuzmann
100 Jahre Dienst
am Gast
Kreuzmann
100 Jahre Dienst
am Gast
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Der Anbau rechts ist weg,
     
 
Links der neue Anbau.
     






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Foto Seite oben - Zeichnung von August Dorfmüller - Ibbenbüren 1844



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Breite Straße 9 - 49477 Ibbenbüren
Stadtmuseum Ibbenbüren
Aktualisiert/Update 01.07.2018
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